Es ist der 2. August 2021 gegen 21.30 Uhr. Lautes Gebrüll auf der Straße weckt einen 58-jährigen Anwohner in Markdorf, der daraufhin ans Fenster geht. Er spricht den schreienden, damals 22-jährigen Mann an. Mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille ist dieser zur Tatzeit stark alkoholisiert. Auf die Forderung, den Lärm einzustellen, da der Mann schlafen wolle, droht der Angeklagte ihm mit dem Tod: „Komm raus, ich schlage dich tot“, schreit er den 58-Jährigen an.

Trotz dieser unmissverständlichen Drohung verlässt der 58-Jährige das Haus und stellt den jungen Mann zur Rede. Laut seiner Aussage vor Gericht habe er gleich erkannt, dass es sich nicht um eine scharfe Waffe mit Projektilen handelt.

Der Täter feuerte die Waffe ab

Aus direkter Nähe zieht der 22-Jährige eine Waffe, die sich erst später als Luftdruckrevolver herausstellt. Das 58-jährige Opfer greift nach einem im Garten liegenden abgebrochenen Besenstiel und versucht damit, den Angreifer zu entwaffnen. Der 22-Jährige schießt vier Mal mit der mit Gaskartuschen geladenen Waffe. Dabei kommt es nicht zu einem lauten Knall, sondern eher zu einem „Ploppen“, wie es vor Gericht heißt. Dennoch wird der Bewohner durch die Schüsse im Gesicht verletzt. Außerdem schlägt der 22-Jährige dem Opfer mit dem Revolver auf die linke Gesichtshälfte. Durch die Wucht des Schlages zerbricht der Revolver und das Opfer erleidet eine Platzwunde. Seine Brille im Wert von 500 Euro geht zu Bruch. Außerdem plagen ihn wochenlang Kopfschmerzen.

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Soweit war der Fall vor dem Amtsgericht unstrittig. Unterschiedliche Aussagen gab es zu der Frage, ob der 22-Jährige seinem Opfer direkt ins Gesicht zielte, wie der 58-Jährige sagte. Oder ob er nur Warnschüsse abgab, wie der 22-Jährige behauptete.

Abgesehen davon legte der heute 24-Jährige weitgehend ein Geständnis ab. Die Zeugenaussagen zeigten auf, dass oberflächige Verletzungen im Gesicht des Opfers durch die Waffe entstanden sind. Der Beweis der direkten Schussabgabe auf das Opfer sei somit erbracht, befand der Richter in seinem Urteil.

Die Plädoyers

Die Staatsanwältin plädierte auf gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz und beantragte neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

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Die Verteidigung entgegnete in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte durch seine starke Alkoholisierung sich nur noch teilweise seiner Taten bewusst sei. Dagegen sprachen jedoch motorische Tests der Polizei kurz nach der Tat. Demzufolge war der Täter in der Lage, mit dem Finger und geschlossenen Augen die Nasenspitze zu treffen. Der Verteidiger schlug eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro, 90 Tagessätze zu 10 Euro, vor.

Die Urteilsverkündung

Der Richter verkündete anschließend sein Urteil: Es handle sich um keine Notwehr und es war keine Bedrohungslage des Angeklagten gegeben. Er verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro, zahlbar in 150 Tagessätzen zu 15 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, es ist damit rechtskräftig.