Endlich wieder Sommer wie vor Corona, Konzerte und Reisen: Im Juni scheint die lästige Pandemie weit weg zu sein. Der Blick auf die Coronazahlen im Bodenseekreise zeigt allerdings: Das Virus ist noch da. Täglich stecken sich laut Landesgesundheitsamt mehr als 100 Menschen in der Region an. Welche Regeln gelten für sie? Hier ein Überblick.
Wie verhalte ich mich nach einem positiven Selbsttest?
Zunächst sollte man ruhig bleiben. So betont etwa das Sozialministerium Baden-Württemberg in einem Merkblatt: „Mitunter zeigen Selbsttests auch falsch positive Ergebnisse an.“ Betroffene sollten daher zügig einem kostenlosen Antigen-Schnelltest durch geschulte Personen machen lassen. Nach wie vor gibt es zahlreiche Stationen zum Testen in der Region.
Was tun bei positivem Schnelltest?
Fällt ein Schnelltest positiv aus, bedeutet das: Ab nach Hause. Gesetzlich gilt eine Quarantänepflicht von mindestens fünf Tagen – und zwar ab dem Moment, in dem die Probe entnommen wurde. Ein später entnommener PCR-Test verlängert den Zeitraum nicht. Ein negativer Schnelltest kann die Isolation nach fünf Tagen beenden. Maximal dauert die Quarantäne zehn Tage.
Zeigen PCR-Tests Infektionen eigentlich früher an?
Wer Kontakt mit Infizierten hatte, etwa innerhalb der Familie, selbst aber noch negativ ist, möchte vielleicht schnell auf Nummer sicher gehen. Auf zahlreichen Internetseiten von Bund und Land wird betont, dass PCR-Tests sensibler auf eine Virenbelastung reagieren als Schnelltests. Doch wie viele Tage früher reagieren sie?
Das Robert-Koch-Institut schreibt hierzu auf Anfrage, dass dazu eine allgemeingültige Aussage nicht möglich ist. Vielmehr hänge das vom individuellen Krankheitsverlauf und der Sorgfalt beim Antigentest ab – und könne entsprechend variieren. Klar ist: PCR-Tests kosten um die 70 Euro und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn kein positiver Schnelltest vorliegt.
Muss ich mich krankschreiben lassen?
Nicht unbedingt. Wer positiv getestet ist, muss sich zwar isolieren. Doch nur wer seiner Arbeit nicht nachgehen kann, braucht auch eine Krankschreibung vom Arzt. Laut Gesundheitsministerium muss die Arbeitsunfähigkeit ab dem dritten Kalendertag ärztlich bescheinigt werden. Der Gang zum Doktor bleibt den vielen Betroffenen wohl nicht erspart, denn die telefonische Krankschreibung ist nicht mehr möglich. Die entsprechende Sonderregel war bis Ende Mai befristet. Alternativ geht zwar noch die Videosprechstunde – doch die bietet nicht jeder Arzt an.
Welche Strafen erwarten mich, wenn ich Regeln zum Infektionsschutz ignoriere?
Laut Infektionsschutzgesetz, Paragraf 73, kann das richtig teuer werden. Je nach konkretem Vergehen können Bußgelder von bis 2500 Euro anfallen, in manchen Fällen sogar bis zu 25.000 Euro.
Wie gefährlich ist die derzeitige Corona-Variante?
Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante gilt zwar als sehr ansteckend, aber sanfter im Verlauf als vorherige Typen des Virus. Das bestätigte auch kürzlich Oliver Schäfer, Leiter des Gesundheitsamtes Bodenseekreis, gegenüber dem SÜDKURIER: Er sprach mit Blick auf die vergangenen Monate von „mehr Infektionen mit geringerem Schweregrad“. Allerdings mahnte er auch mit Blick auf die Zukunft: „Die weitere Entwicklung hängt wesentlich von den noch kommenden Virusmutationen und der Schwere der Krankheitsverläufe ab, die sie auslösen.“ Vorsicht ist also weiterhin geboten.