Ein junger Mann soll im September seine damalige Lebensgefährtin getreten und geschlagen haben. Vor dem Jugendschöffengericht Tettnang muss er nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Die Polizei war den Schilderungen am ersten Verhandlungstag zufolge in der mutmaßlichen Tatnacht gerufen worden, weil Schreie und Hilferufe aus der Wohnung in einer Gemeinde im östlichen Bodenseekreis zu hören waren. Beamte trafen dort auf eine eingeschüchterte junge Frau sowie einen aufbrausenden und aggressiven 20-Jährigen, der die Polizisten aufforderte, sofort wieder zu verschwinden. Erst kurz zuvor hatte der junge Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung eine mehr als zweijährige Jugendstrafe verbüßt.

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Zwei Tage später erstattet die Frau Anzeige

„Ich hatte schon den Eindruck, dass da etwas vorgefallen war, auch wenn die junge Frau das mir gegenüber verneint hat“, sagte ein Polizist, der jener Nacht im Einsatz war, im Zeugenstand aus. Er glaubte, sich an eine Schwellung im Gesicht der Frau zu erinnern. Sie habe gewollt, dass der Mann gehe, sei aber dabei geblieben, dass er ihr nichts getan habe – auch, als der Polizist ihr Hilfe angeboten habe.

Zwei Tage später erstattete die Frau Anzeige, weil der Mann sie doch gegen das linke Bein getreten und auf den Brustkorb geschlagen und ihr dann einen Kopfstoß gegen das rechte Auge versetzt habe. Die Frau hatte ein blaues Auge und Blutergüsse am Brustkorb. Es sei zum Streit gekommen, weil der Mann vom Friseur erst in der Nacht nach Hause gekommen und zudem angetrunken gewesen sei.

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Geschädigte bleibt der Verhandlung fern

Der Angeklagte traf mit Verspätung im Amtsgericht ein, die Geschädigte erschien erst gar nicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vorführung der Frau, den Polizisten, die sie abholen sollten, öffnete aber niemand die Tür. Richter Peter Pahnke versuchte mehrfach erfolglos, die Frau auf dem Handy zu erreichen.

Die Mutter des Angeklagten versicherte, dass ihr Sohn ein „ruhiger und braver Junge“ sei. Da war die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die den jungen Mann seit 2017 kennt, anderer Meinung. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss: schädliche Neigungen, Reifeverzögerung und negative Sozialprognose. Zudem stellte sich heraus, dass gegen den Angeklagten aktuell ein Ausweisungsverfahren läuft. Die Verhandlung soll mit neuen Zeugen fortgesetzt werden.