Nach den zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart, Rot am See, Tübingen und Ulm wurden in Baden-Württemberg am Mittwoch auch die Standorte für die Kreisimpfzentren festgelegt. Städte, Gemeinden und Landkreise konnten laut einer Mitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration ihre Vorschläge für geeignete Standorte bis Mittwochvormittag melden.
Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha teilt dazu mit: „An rund 50 dezentralen Standorten können wir ab 15. Januar 2021 gegen das Coronavirus impfen.“ Im Bodenseekreis wurde die Messe Friedrichshafen als Standort festgelegt. Ende vergangener Woche hatte Kreissprecher Robert Schwarz bereits erklärt: Man habe bei der Messe in Friedrichshafen „vorgefühlt“, ob dort die Einrichtung eines Impfzentrums denkbar wäre. Im Kreis Ravensburg können sich Menschen künftig in der Oberschwabenhalle impfen lassen.
Wie erfolgte die Auswahl der Kreisimpfzentren?
Städte, Gemeinden und Landkreise waren nach Angaben des Ministeriums im November dazu aufgerufen worden, Vorschläge zu machen und beim Land einzureichen. Hierzu hätten sie vom Land einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen einschätzen zu können. Die Entscheidung über die Standorte erfolge in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetags Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen.
Wie viele Impfzentren wird es pro Landkreis geben?
In jedem Stadt- und Landkreis sollen größenabhängig ein bis zwei weitere Impfzentren aufgebaut werden. Die sechs bevölkerungsreichsten Stadt- und Landkreise erhalten laut Ministerium zwei Standorte.
Ab wann starten die Kreisimpfzentren?
Die Planung sieht vor, dass die Kreisimpfzentren ihre Arbeit zum 15. Januar 2021 aufnehmen sollen. Neben den Kreisimpfzentren soll es mobile Impfteams geben, die sogenannten „aufsuchenden Angebote“, die etwa in Pflegeheimen zum Einsatz kommen. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.
Wer wird zuerst geimpft?
Die Priorisierung nimmt nach Ministeriumsangaben der Bund vor – auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission. Diese werden nach Zulassung des Impfstoffs oder der Impfstoffe weiter konkretisiert. Dennoch sei bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem anfällige Personengruppen geimpft werden sollen.
Wer koordiniert das Kreisimpfzentrum?
Aktuell tauschen sich nach Angaben des Ministeriums das Land, der Städtetag, der Landkreistag und der Gemeindetag Baden-Württemberg über die möglichen Betreibermodelle aus und stimmen dieses ab. Der Betreiber soll das Kreisimpfzentrum koordinieren.
Wer stellt das Personal?
Beim Personal müssen laut Ministerium alle freien Kapazitäten gesammelt werden. „Es wird nicht ausreichen, dass Personal aus einem Bereich (beispielsweise Krankenhäusern) eingesetzt wird. Hierfür werden Kraftanstrengungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer, der Baden-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft, des MDK sowie verschiedenen Hilfsorganisationen notwendig sein. Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, werden gebeten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden. Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer wird derzeit eine Lösung erarbeitet, wo diese sich melden können.
Wie meldet man sich an und wann wird geimpft?
Es ist geplant, dass die Anmeldung telefonisch über eine spezielle Weiche der Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt dort entgegengenommen werden können. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden. Die Impfzeiten sind an sieben Tagen die Woche in zwei Schichten von 7 Uhr bis etwa 21 Uhr geplant. Pro Standort sind etwa 800 Impfungen pro Tag geplant.
Wie lange soll das Kreisimpfzentrum bestehen bleiben?
Die Kreisimpfzentren sind aktuell bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber hinaus auch verlängert werden. Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung (Haus- und Facharztpraxen) vorgesehen.