Erfahrungsgemäß werden bei solchen Sammlungen durch „ungarische Familien“ oder „ungarische Kleinunternehmen“ nicht alle herausgestellten Dinge mitgenommen, heißt es in einer Mitteilung der Kreisbehörde. Vieles werde zurückgelassen oder ende gar als wilder Müll in Wald und Flur.
In den vergangenen Tagen seien im Bodenseekreis solche Straßensammlungen wieder vermehrt angekündigt worden. Es werde alles angenommen, vom defekten Moped bis hin zu Elektroschrott, alten Möbeln, Fahrrädern, Werkzeug und Geschirr, heißt es auf den verteilten Handzetteln. „Diese Sammlungen sind aber nicht ordnungsgemäß beim Landratsamt angezeigt worden. Sie sind somit nicht legal. Der Bodenseekreis hat bereits im September 2009 eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des § 23 Abs. 2 Nr. 3 Landesabfallgesetz (LAbfG) erlassen, dass gewerbliche Sammlungen von Abfällen grundsätzlich untersagt sind“, teilt das Landratsamt mit.
Reste bleiben oftmals am Straßenrand liegen
Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei solchen „wilden“ Sammlungen oft nur bestimmte Güter aus den herausgestellten Gegenständen ausgewählt und mitgenommen werden. Der Rest bleibe am Straßenrand liegen oder wird illegal in der Landschaft „entsorgt“. Zu den dadurch teilweise entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssten diese Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden. Hinzu kommt, dass die gesammelten Materialien und Gegenstände oftmals auf nicht kontrollierbaren Wegen ins Ausland gebracht und dort verkauft oder anderweitig verwertet werden, so das Landratsamt.
Rückfragen nehmen Mitarbeiter der Abfallberatung entgegen
Für Fragen, ob eine Sammlung ordnungsgemäß ist oder wie Abfälle und alte Gegenstände richtig entsorgt werden können, steht die Abfallberatung des Bodenseekreises unter Telefon 0 75 41/2 04 51 99 zur Verfügung (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, nachmittags Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 Uhr bis 17 Uhr).