Ab Dienstag, 12. Juli gilt im Bodenseekreis ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts gilt bis einschließlich Montag, 8. August.
Bodensee derzeit noch ausgenommen
Das Entnahmeverbot betrifft laut Mitteilung der Behörde sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Verboten ist auch die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Hintergrund ist die anhaltende und dem Landratsamt zufolge auch in den kommenden Wochen zu erwartende Trockenheit. Viele größere Gewässer und vor allem auch kleinere Bäche im Landkreis erreichen der Mitteilung zufolge derzeit teils kritische Pegelstände. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt.
So teuer kann ein Verstoß werden
Wer das Verbot ignoriert, muss dem Landratsamt zufolge mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Sollte die Trockenheit weiter anhalten, könne das Entnahmeverbot zudem verlängert werden. Das Verbot ist mit dem benachbarten Landkreis Ravensburg abgestimmt. Dort gilt ab Dienstag ebenfalls für zunächst zwei Wochen ein generelles Wasserentnahmeverbot.