Damit gilt auf der Strecke künftig Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat. Bislang galt hier laut einer Mitteilung des Landratsamts im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilotprojekts Tempo 40. Den Antrag der Stadt Tettnang auf Einrichtung einer Fahrradstraße hat die Straßenverkehrsbehörde nun abschließend geprüft und positiv entschieden.
Fahrradstraßen können jetzt einfacher eingerichtet werden
Möglich war dies durch eine Änderung der maßgeblichen Vorschriften des Bundes, die Fahrradstraßen nun unter stark erleichterten Voraussetzungen zulassen. Im nächsten Schritt wird die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Stadt Tettnang, der Gemeinde Kressbronn und der Polizei in einer Verkehrsschau die Standorte der einzelnen Verkehrsschilder bestimmen. Stehen diese fest, wird die Stadt Tettnang die Schilder in Absprache mit der Gemeinde Kressbronn bestellen und installieren. Dann ist die lange und intensiv diskutierte Veränderung Realität.
Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße wird der Radverkehr nach Angaben der Kreisbehörde auf der B 467-alt zukünftig deutlich bevorzugt. Der motorisierte Verkehr wird die Straße zwar auch weiterhin benutzen dürfen. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrerenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radler auf der Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.