Für Laien mag das rätselhaft und beunruhigend sein: Ein Mann leidet an Schizophrenie und Epilepsie. Er hört Stimmen, sieht den Teufel als kleinen Mann mit Bart und wirkt oft ratlos und ohne jede Emotion. Andererseits soll derselbe Mann Brandanschläge auf Mobilfunkanlagen in Ravensburg und Oberteuringen geplant, vorbereitet und ausgeführt und zahlreiche Einbrüche in der Region ausgespäht und begangen haben. „Das ist jedoch nicht mit Beeinträchtigungen durch Schizophrenie und Epilepsie in Einklang zu bringen“, befand der psychiatrische Sachverständige Tobias Hölz (Ravensburg) deshalb am Dienstag in seinem Gutachten und wollte auch keine verminderte Schuldfähigkeit feststellen. Könnte bedeuten: Sollte die Ravensburger Strafkammer der Einschätzung des Psychiaters folgen, müsste der 50-jährige Angeklagte bei einem Schuldspruch mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen.
Urteil voraussichtlich am 16. Juli
An diesem fünften Prozesstag wird aber nicht nur über die verstörte Psyche des Angeklagten geredet, der stoisch und äußerlich unberührt den Ausführungen des Sachverständigen folgt, die ihm übersetzt werden. Der massige Mann mit dem kahlen Schädel kann nicht lesen und schreiben, aber die E-Mail-Adresse seines Betreuers in der Heimat auswendig aufsagen. Und wie kam er immer wieder nach Deutschland? Dass er womöglich mit anderen behinderten Menschen auf Einbruchstour geschickt wurde, ist einmal zu hören und mit 14 Jahren erstmals im Gefängnis habe er gelernt, wie man in fremde Wohnungen und Häuser eindringt. Der Angeklagte verzieht keine Miene und der Psychiater erklärt das damit, dass er „nicht schwingungsfähig“ sei, ohne Freude und Leid. Andererseits setzten die Brandanschläge und Einbrüche kognitive Leistungen und Realitätskontakt voraus. Dazu soll er einmal erklärt haben, wenn man Dinge des täglichen Lebens stehle, dann sei das in Ordnung. Und so hauste er wochenlang am Waldrand von Oberteuringen in einem Zelt aus Plastiksäcken und ging nachts auf Einbruchstour: Die Beute ist verschwunden. Aber eher beiläufig fällt der Begriff „fremdgesteuert“ mit einem Fragezeichen. Ob es darauf eine Antwort gibt, bleibt ungewiss. Ein Urteil könnte am 16. Juli fallen.