Bis zu 10.000 Soldatinnen und Soldaten aus 25 Nationen werden vom 12. bis 23. Juni über Europa, insbesondere Deutschland, unter Beteiligung der Nato den Luftkampf üben. Bei der Übung ‚Air Defender 23‘ der Luftstreitkräfte soll laut Bundeswehr unter deutscher Leitung mit mehr als 250 Flugzeugen das sogenannte Artikel-5-Beistandsszenario nachempfunden werden: der Fall also, dass ein oder mehrere Nato-Partner angegriffen werden und die anderen Bündnispartner Beistand leisten. Die Übung ist der Bundeswehr zufolge ungefährlich für die Zivilbevölkerung. Auf den zivilen Luftverkehr dürfte sie aber Auswirkungen haben.
Verspätungen nicht detailliert vorhersehbar
Den Betreibern des Bodensee-Airports in Friedrichshafen zufolge könne es während der Übung zu Verspätungen kommen. „Wie sich das für einzelne Flüge oder an einzelnen Tagen genau auswirkt, lässt sich vorab nicht detailliert vorhersagen“, heißt es in dem Pressetext weiter. Flughäfen, Fluglinien, Flugsicherung sowie die zuständigen Ministerien befänden sich im Austausch, um die Auswirkungen weitestgehend zu minimieren. Flugreisende sollten sich nach Angaben mehrerer Flughäfen im Südwesten vor Antritt der Reise über den aktuellen Status ihres Fluges informieren und auf Mitteilungen der Fluglinie beziehungsweise des Reiseveranstalters achten.
Ausnahmen vom Nachtflugverbot möglich
Außerdem können den Häfler Flughafenbetreibern zufolge aufgrund der Einflüsse auf den zivilen Flugverkehr Ausnahmen vom Nachtflugverbot notwendig werden. Dieses gilt hier von 22 bis 6 Uhr. „Die Genehmigungsbehörde hat signalisiert, dass sie davon ausgeht, dass diese Übung eine Sondersituation darstellt und dies in begrenztem Umfang Ausnahmen von den Nachtflugbeschränkungen rechtfertigt“, heißt es in der Mitteilung. Ausgenommen von der Übung sei das Wochenende, 17. und 18. Juni. Allen Beteiligten sei bewusst, dass es im Übungszeitraum zu weiteren Lärmbelastungen für die Bevölkerung in der Umgebung des Flughafens kommen könne. Angestrebt werde aber ein sicherer und reibungsloser Flugverkehr und damit ein Minimum an derartigen Ausnahmeregelungen. „Die Flugsicherung geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass alle Flüge während der regulären Betriebszeiten erfolgen können.“ (mit dpa)