Jetzt muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit dem Fall des Hoßkircher Bürgermeisters Roland Haug befassen. Nachdem Haug vor einer Woche in einem Berufungsprozess vom Landgericht Ravensburg wegen uneidlicher Falschaussage im Mordprozess Hoßkirch zu einer Gesamtstrafe von 45 000 Euro verurteilt worden war, hat er am Freitag dagegen Revision eingelegt. Dies bestätigte der Ravensburger Pressesprecher Matthias Mages.
Ausgangspunkt der Geschichte ist der Auftritt Haugs im Februar 2018 im Prozess gegen einen 35-Jährigen, der später wegen der Ermordung seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dabei wurde der Zeuge Haug mit der Aussage von zwei Kripobeamten konfrontiert, denen er von einem Gespräch mit dem Vater des Angeklagten berichtet haben soll. Dabei habe der Vater den eigenen Sohn als jähzornig bezeichnet und er mache sich große Vorwürfe. Haug bestritt dies im Prozess vehement. Staatsanwalt Peter Spieler klagte Haug daraufhin wegen uneidlicher Falschaussage an und das Amtsgericht Ravensburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 22 500 Euro.
Landgericht verdoppelte Höhe der Geldstrafe
Das Landgericht Ravensburg verdoppelte diesen Betrag, nachdem die tatsächlichen Bezüge Haugs ermittelt wurden. Bei der juristischen Aufarbeitung dieses „außergewöhnlichen Falles“, wie einer der beteiligten Juristen sagte, kam Haug zugute, dass seine Zeugenaussage keinen maßgeblichen Einfluss auf die Urteilsfindung hatte. Sonst wäre für uneidliche Falschaussage zwingend eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt worden.
Überprüfung auf Rechtsfehler wird dauern
Bis zum Beschluss der drei Berufsrichter in Stuttgart vergeht einige Zeit. Das schriftliche Urteil des Ravensburger Landgerichts geht an den Stuttgarter Generalstaatsanwalt, der es auf mögliche Rechtsfehler überprüft und mit einer entsprechenden Bewertung an die OLG-Richter weiterreicht. Deren Beschluss wird später an alle Verfahrensbeteiligten übermittelt. Das kann bis zum Herbst dauern, erklärte OLG- Sprecher Matthias März.