Illegale Straßensammlungen gibt es immer wieder und scheinen weiter zuzunehmen. Angekündigt werden sie meist über Flugblätter, die direkt im Briefkasten landen. Urheber beziehungsweise Organisatoren bleiben dabei in der Regel im Dunkeln. In gebrochenem fehlerhaftem Deutsch wirbt eine „Ungarische Sammlung“ in den vergangenen Wochen an verschiedenen Orten.

„Wir nehmen, was Sie nicht brauchen!“ ist hier noch korrekt zu lesen, gefolgt vom Versprechen: „Beim regnerischen wetter komme ich auch für die hinausgetanten Sachen, bitte legen die diesen Zettel auf die Sachen an!“ Gewünscht werden unter anderem „Handy-Telephone“, „Bausteleimaschine (auch Defekt)“, „Schilatte (max. 4 Jahre alt)“, „Bedwasche“, ein „Wellenreiterbrett“ und Vieles mehr.
Verfolgung ist schwierig
Derlei Sammlungen sind, wenn nicht genehmigungspflichtig, so zumindest anzeigepflichtig. Zuständig dafür sind zum einen das Abfallwirtschaftsamt und insbesondere hinsichtlich der Beobachtung und Verfolgung illegaler Umtriebe das Umweltschutzamt des Bodenseekreises. „Es ist sehr schwer, diesen Dingen nachzugehen“, sagt Robert Schwarz: „Wenn man mal so einen Fahrer erwischt, kann er höchstens gebrochen Deutsch und man kann sich nicht mit ihm verständigen.“

Das Landratsamt verfolge die Entwicklung zwar, sei aber auf Hinweise angewiesen und könne diesen gegebenenfalls nachgehen. „Wir beobachten diese Sammlungen“, erklärt Pressesprecher Schwarz. Diese tauchten immer wieder in unregelmäßigen Abständen auf. „Leider nehmen diese Sammlungen zu“, sagt Schwarz. In jüngerer Zeit seien sie etwa dreimal pro Jahr zu beobachten.
Bisweilen kommt es nach Hinweisen aus der Bevölkerung auch vor, dass die Sammler aufgespürt werden können. „Die Polizei wird von uns informiert und gebeten, im Rahmen des üblichen Streifendienstes nach entsprechenden Fahrzeugen zu schauen“, heißt es im Landratsamt. „Wird sie fündig, fahren wir zusammen mit den Sammlern und der Polizei auf die nächstgelegene Umladestation gefahren und haben alles ausladen lassen.“ Dabei müssten die Sammler die gängigen Gebühren entrichten. In den vergangenen zehn Jahren sei dies etwa sieben bis acht Mal vorgekommen.
Hauptproblem ist aus Sicht des Landratsamts, dass derlei Sammler sich nur potenzielle Wertstoffe herauspicken und den Rest einfach zurücklassen. Dann haben die Gemeinden den Ärger damit oder eigentlich die Eigentümer, denn sie sind verantwortlich für alles, was liegen bleibt. Vereine seien von diesen illegalen Sammlungen allerdings nicht tangiert. „Die sammeln nur vereinzelt noch Altpapier“, erklärt Pressesprecher Schwarz, „und deren Termine sind dann in unserem Abfuhrkalender integriert.“ Sorgen machen dem Landratsamt eher die traurigen Überreste, die die Sammler nicht zu Geld machen können und die diese entweder selbst unsachgemäß entsorgen. Dies führe dann an anderer Stelle wieder zu wilden Müllablagerungen.
Für Probleme sensibilisieren
„Unsere schärfste Waffe ist die Aufklärung!“, betont er. Der Bodenseekreis versuche über die Sammlungen und deren Hintergründe zu informieren und für die Probleme beziehungsweise Gefahren zu sensibilisieren. Denn darauf angewiesen seien die Bürger auf keinen Fall. „Wir haben ein sehr gut organisiertes Entsorgungsnetz“, erklärt Schwarz. Entweder könne man die Materialien selbst zu den Deponien oder den Wertstoffhöfen bringen. Wer dazu keine Möglichkeit hat, der kann eine Sperrmüllabholung beantragen und terminlich abstimmen. „Dann ist gesichert, dass anschließend auch alles weg ist.“ Anders als bei den illegalen Sammlungen, die eher wählerisch vorgehen. „Was hier liegen bleibt, dafür ist der Eigentümer selbst weiter verantwortlich“, sagt der Pressesprecher. Deshalb hätte Robert Schwarz die ideale Lösung für das Dilemma: „Das Beste wäre, wenn da niemand mehr mitmachen würde.“
Hier gibt es Informationen
- Der Bodenseekreis hat im September 2009 eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Paragrafen 23 (Abs. 2 Nr. 3) Landesabfallgesetz (LAbfG) erlassen, dass gewerbliche Sammlungen von Abfällen grundsätzlich untersagt sind. Denn die Erfahrungen hätten gezeigt, dass bei solchen „wilden“ Sammlungen oft nur bestimmte Güter aus den herausgestellten Gegenständen ausgewählt und mitgenommen werden. Der Rest bleibe am Straßenrand liegen oder werde illegal in der Landschaft „entsorgt“. Meist sind die Sammlungen nicht ordnungsgemäß beim Landratsamt angezeigt worden und damit nicht zulässig.
- Sicherer und sinnvoller ist aus Sicht des Landratsamts, gegebenenfalls die individuelle Sperrmüllabfuhr des Bodenseekreises zu nutzen. Sie garantiert eine komplette Entsorgung und gegebenenfalls ein sachgemäßes Recycling der Materialien.
- Für Fragen, ob eine Sammlung ordnungsgemäß ist oder wie Abfälle und alte Gegenstände richtig entsorgt werden können, steht die Abfallberatung des Bodenseekreises unter Telefon 0 75 41/2 04 51 99 zur Verfügung (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, nachmittags Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr). (hpw)