Beamte hatten den Toten laut Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwochmorgen gefunden, als sie eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines Drogendelikts vollstrecken wollten. Aufgrund der Situation am Tatort habe sich schnell der Verdacht eines Tötungsdelikts erhärtet.
Tatzeuge vertraute sich einem Kollegen an
Nahezu zeitgleich offenbarte sich ein Tatzeuge einem Kollegen, der wiederum die Polizei informierte, heißt es seitens der Behörden weiter. Den Angaben des Zeugen zufolge soll der 17-Jährige am Dienstagabend zusammen mit ihm das spätere Opfer in dessen untervermieteten Studentenzimmer aufgesucht haben. Im Laufe des Abends sei es dann zum Streit zwischen dem 17- und dem 37-Jährigen gekommen. Der Hintergrund, so heiß es in dem von Polizei und Staatsanwaltschaft veröffentlichten Pressetext, dürften Drogengeschäfte gewesen sein.
Späteres Opfer soll 17-Jährigen gewürgt haben
Um noch offenen Geldforderungen, deren Summe Polizei und Staatsanwaltschaft als „nicht unerheblich“ beschreiben“, Nachdruck zu verleihen, habe der 37-Jährige zunächst die Wohnungstür abgeschlossen und die Schlüssel eingesteckt. Im weiteren Verlauf soll er den 17-Jährigen dann immer mehr unter Druck gesetzt, mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen und ihn außerdem gewürgt haben. Schließlich habe sich der 17-Jährige mit einem von ihm mitgeführten Springmesser zur Wehr gesetzt und auf den Älteren eingestochen.
Nachdem der 37-Jährige daraufhin angekündigt habe, nun ebenfalls ein Messer zu holen, habe ihm der 17-Jährige zahlreiche weitere, letztlich tödliche Messerstiche in den Halsbereich versetzt. Im Anschluss an die Tat seien der Tatverdächtige und der Zeuge aus der Wohnung geflüchtet.
Kein Haftbefehl gegen Jugendlichen
Im Rahmen der zwischenzeitlich erfolgten Haftvorführung bewertete der zuständige Haftrichter nach dem bislang vorliegenden Stand der Ermittlungen die Tathandlung des Jugendlichen als nicht ausschließbare Notwehrhandlung und lehnte den Erlass eines Haftbefehls daher ab, teilen die Ermittlungsbehörden weiter mit. Die Staatsanwaltschaft beabsichtige, gegen die Nichtanordnung der Untersuchungshaft Beschwerde einzulegen. Inwieweit sich der Zeuge strafbar gemacht haben könnte, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben, heißt es abschließend. Für eine aktive Tatbeteiligung des Zeugen an dem Tötungsdelikt gebe es derzeit keine Anhaltspunkte.