In seiner letzten Sitzung vor den anstehenden Kommunalwahlen am kommenden Sonntag hat der Gemeinderat für das künftige Wohngebiet „Hinterm Dorf III“ am Ortsausgang Richtung Ittendorf mit 29 Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhaushälften weitere Weichen gestellt. So wurde beschlossen, die Firma RBS wave – ein Tochterunternehmen der EnBW für Ingenieurdienstleistungen – mit der Erschließung des Bauareals zu beauftragen.
Gemeinde beauftragt Erschließungsträger
Bürgermeister Martin Rupp sagte dazu: „Die Vorteile bei der Beauftragung eines Erschließungsträgers liegen bei den Verhandlungsmöglichkeiten mit den Baufirmen, die echte Einsparmöglichkeiten bieten, wie wir sie von Seiten der Verwaltung nicht hätten.“ Zudem habe man bereits bei den Baugebieten „Nahehard III“ und in der Ziegeleistraße gute Erfahrungen mit Erschließungsträgern gemacht, „denn diese verfügen über die nötigen und entsprechend notwendigen Kapazitäten für die Steuerung und Koordinierung von Baumaßnahmen dieser Größenordnung“. Neben der RBS wave hatten noch zwei weitere Firmen Angebote eingereicht, die mit ihren Angebotssummen jedoch jeweils über den rund 53 000 Euro der RBS wave lagen.
Stellungnahmen vorgetragen
Während der öffentlichen Auslegung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan in der Zeit vom 11. März bis einschließlich 12. April hatten Behörden und Privatpersonen Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen, die in der jüngsten Sitzung von Planer Helmut Hornstein vorgestellt und erläutert wurden. So wurde dem Wunsch eines Anliegers entsprochen, sein Grundstück nicht als Baugrundstück, sondern als private Grünfläche auszuweisen. Dies jedoch erfordere eine erneute Offenlage, da es sich dabei um eine Änderung der Inhalte des Bebauungsplanentwurfs handele, „die allerdings wegen der geringfügigen Änderungen verkürzt sein kann“.
Satzungsbeschluss soll im Juli erfolgen
In dieser erneuten, verkürzten Offenlage seien mögliche Anregungen und Einwendungen auf die beschlossenen Änderungen beschränkt, sodass davon auszugehen sei, dass in der kommenden Juli-Sitzung dann der Satzungsbeschluss erfolgen könne. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Gemeindeverwaltung in Bermatingen einzusehen.
Des Weiteren wurden ein paar Satzungsänderungen beschlossen: etwa, dass auf Antrag bestimmte gewerbliche Nutzungen in dem Planungsgebiet, das als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, zugelassen werden können. In der ursprünglichen Fassung war dies ausgeschlossen, was vom Landratsamt moniert wurde.
Felsenbirne und Eberesche dürfen nicht gepflanzt werden
Zwei auf der Pflanzenliste stehende Baumarten – Felsenbirne und Eberesche – gelten als Wirtspflanzen für die meldepflichtige Feuerbrandkrankheit und wurden von der Liste gestrichen. Diese Krankheit wird vom Landratsamt als hochansteckend eingestuft und kann sich schnell seuchenartig ausbreiten und dadurch den angrenzenden Obstbau gefährden. Anderer Meinung war man beim Wilden Wein, der zwar nicht heimisch sei, jedoch schon seit vielen Jahren für die Fassadenbegrünung eingesetzt werde. Daher werde man ihn nicht von der Liste streichen.
Vorgaben für Dacheindeckung
Auf Anregung des Baurechtsamts wurde die gefasste Bauvorschrift dahingehend ergänzt, dass für die Dacheindeckung ausschließlich ziegelrote, rotbraune, graue sowie anthrazitfarbene Materialien zulässig sind. Damit solle die Verwendung von weißen, gelben oder gar blauen Dacheindeckungen verhindert werden, die nach Auffassung Hornsteins und des Gemeinderats unpassend für den dörflichen Charakter Ahausens seien.
Das Wohnquartier
- Im neuen Wohnquartier „Hinterm Dorf III“ wird es 18 Baugrundstücke für freistehende Ein- bis zwei Familienhäuser und zehn Baugrundstücke für Doppelhaushälften geben. Sie gruppieren sich um eine ringförmig angelegte Anliegerstraße, die im Westen an die Kreisstraße 7782 (Ittendorf-Ahausen), im Norden an den Mothariweg und im Osten an den Muschelweg angebunden ist.
- Für die Erschließung mit Straßen, Entwässerung und Glasfasernetz durch die RBS wave werden rund vier Monate eingeplant. Mit einem Baubeginn ist laut den Planern wohl erst ab 2020 zu rechnen. Die Veräußerung der Grundstücke erfolge zum Ende der Erschließung.
- Nach der verkürzten Offenlage kann eine Verabschiedung des Satzungsbeschlusses im Juli erfolgen.
Informationen im Internet:
www.bermatingen.de