Es ist Sommer. Ein kühles Bier in der Hand und ein saftiges Steak auf dem Grill. Doch die Grillnation Deutschland ist gespalten. Für die einen gehört der rauchige Geruch zu einem gelungenen Sommertag dazu. Für andere ist der Qualm vom Nachbarbalkon ein Ärgernis. Wir erklären Ihnen, was erlaubt ist und welches Verhalten teuer werden kann.
Grillen im Garten: Was ist erlaubt – was ist verboten?
Eine allgemeingültige Regel zum Grillen im eigenen Garten gibt es nicht. Wer fernab von Nachbarn wohnt, die sich an Rauch und Fleischgeruch stören, kann ganz getrost wann und so oft er will Grillen. Alle anderen sollten mit ihren Nachbarn sprechen. Nicht selten kommt es zu Nachbarschaftsstreits – die in Einzelfällen vor Gericht enden.
Gerichtsurteile kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Landgericht Bonn urteilt, dass von April bis September einmal im Monat Grillen erlaubt ist, wenn die Nachbarn 48 Stunden im Voraus informiert werden. In Bayern hat das Landgericht München im März 2023 einem Kläger recht gegeben, der sich von den Grilleskapaden seines Nachbarn gestört fühlte. Es erlegte dem Nachbarn ein Grill-Verbot auf und beschränkte die Aktivität auf viermal im Monat. Bei Verstoß droht dem Vielgriller ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon nicht verboten. Vorrangig gilt die Regelung, die in der Hausordnung oder dem Mietvertrag festgelegt ist. Mieter haben dieser Folge zu leisten. Feste Regeln gibt es nicht. Beispielsweise könnte es sein, dass das Grillen zeitlich eingeschränkt wird oder nur an ausgewiesen Plätzen der Wohnanlage gestattet ist.
Im Mietvertrag kann auch das zu benutzende Grillgerät vorgegeben werden. Vermieter haben beispielsweise das Recht, Holzkohlegrills aufgrund hoher Rauchbildung zu verbieten. Generell sollten Mieter beim Grillen darauf achten, ihre Umgebung nicht zu belästigen. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme: Funkenflug, starke Rauchentwicklung oder extreme Gerüche sind zu vermeiden.

Droht eine Strafe, wenn ich mich den Regelungen widersetze?
Wer keine Rücksicht auf die Nachbarschaft nimmt und regelmäßig seine Mitmenschen mit Rauch und Lärm belästigt, muss im schlimmsten Fall mit einer Unterlassungsklage vom Grundstücksnachbarn rechnen. Für Mieter kann das Missachten der vom Vermieter vorgegeben Regeln zu einer Abmahnung führen. Bei wiederholtem Verstoß droht eine Kündigung.
Ein weiterer Faktor der häufig zu Nachbarschaftsstreit führt, ist die Lautstärke. Es ist ratsam, bei einer Gartenparty die Feierlichkeiten nach 22 Uhr ins Haus oder die Wohnung zu verlagern, um so die örtlich geltenden Ruhezeiten (Nachtruhe, Sonn-und Feiertage) nicht zu stören. Das Bußgeld für Lärmbelästigung kann sich laut bussgeldkatalog.org auf bis zu 5000 Euro belaufen.
Wie bei fast allen Nachbarschaftskonflikten ist auf gegenseitige Rücksicht und Verständnis zu achten. Absprachen sollten zeitnah getroffen werden. So kann man größere Streitigkeiten verhindern.
Grillen im Wald
Generell ist offenes Feuer im Wald verboten. Ausnahmen bilden ausgewiesene Grillplätze. Zur Vorsicht sollte man sich im Vorfeld bei der zuständigen Kommune erkundigen. Im Waldgesetz von Baden-Württemberg heißt es, offenes Feuer ist im Wald dann erlaubt, wenn die Feuerstelle mehr als 100 Meter von den Bäumen entfernt ist. Allerdings ist das mit Vorsicht zu genießen. Gerade wenn die Temperaturen hoch sind und es wenig geregnet hat, steigt die Waldbrandgefahr etwa durch Funkenflug um ein vielfaches.
Die Feuer- und Grillstellen im Kreis Konstanz sind aktuell aufgrund des erhöhten Waldbrandrisikos gesperrt. Übrigens besteht in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein Rauchverbot. Wer gegen das Rauch- und Grillverbot verstößt, kann mit einer Bußgeldstrafe von 2500 Euro rechnen. Missachtungen in besonders schweren Fällen werden sogar mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet.