Grenze
Ungeimpfte und nicht-genesene Personen dürfen nur noch mit negativem Corona-Testergebnis in die Schweiz reisen – aber es gibt Ausnahmen
Der Schweizer Bundesrat hat festgelegt, dass ab 20. September für die Einreise die 3-G-Regel gilt. Wer nicht bereits von Corona genesen oder gegen das Virus geimpft ist, muss sich künftig zweimal testen – vor der Einreise und wenige Tage danach. Es gibt allerdings Ausnahmen. Hier erfahren Menschen aus dem Grenzgebiet, was sie jetzt beachten müssen.
