Überraschend hat die Schweiz ihr Einreiseverbot für Menschen ohne Wohnsitz in der Schweiz gelockert. Ausländern ist die Einreise zwar nach wie vor nur „in einer Situation der äußersten Notwendigkeit“ erlaubt. Doch deutsche Elternteile dürfen nun wieder ihre in der Schweiz wohnenden, minderjährigen Kinder besuchen – egal ob die Eltern verheiratet sind. Auch seinen Schweizer Ehepartner darf man als Deutscher wieder besuchen.

Bislang gehörten Ehepartner und minderjährige Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit eines in der Schweiz lebenden EU-Bürgers oder Drittstaatsangehörigen nicht zu den Härtefällen.

Was ist erlaubt und was nicht? Eine Erklärung in Szenarien – die Geschlechter sind natürlich frei vertauschbar.

Komplizierte Ausnahmeregeln

Nun ist das Dokument, das bisher die Ausnahmeregelungen bestimmte, aktualisiert. Darin heißt es: Für die „Betreuung von erkrankten, betagten oder minderjährigen engen Familienangehörigen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad; die Wahrnehmung des zivilrechtlich geregelten Besuchsrechts von Kindern und deren Begleitperson sowie den Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder), unabhängig der Besuchsdauer und Häufigkeit“ können Ausnahmen gelten.

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Für getrennt lebende Eltern bedeutet dies, dass ein rechtlich geregeltes Besuchsrecht von Kindern wahrgenommen werden darf. Ob das Paar verheiratet ist, ist dafür nicht entscheidend, erklärt der Sprecher des zuständigen Staatssekretariats für Migration, Daniel Bach, dem SÜDKURIER auf Anfrage.

Ein in Deutschland lebender Vater kann also sein Kind in der Schweiz besuchen, wenn es bei der Mutter lebt. Dafür muss er das Besuchsrecht aber nachweisen. Das Kind mit nach Deutschland nehmen dürfte der Vater aber nicht, „es liege ein absoluter Härtefall vor, beispielsweise, wenn die in der Schweiz lebende Mutter schwer krank ist“, wie der Sprecher erläutert.

Keine Lockerungen für Paare

Kinderlose, unverheiratete Paare müssen allerdings weiter darben: Die Einreise sei nach wie vor nicht gestattet, wenn jemand den in der Schweiz lebenden Partner besuchen will, „aber keinen gültigen Aufenthaltstitel in der Schweiz hat“, stellt der Sprecher klar.

An den Einreiseregelungen nach Deutschland hat sich bislang nichts geändert. Schweizer müssen also weiter warten, bis sie ihre Familien in Deutschland wieder besuchen können.

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