Der Schweizer Sonderweg der möglichst geringen gesetzlichen Einschränkungen durch Corona bleibt teilweise bestehen: Nun hat der Bundesrat, die Regierung der Schweizer, die Einschnitte verlängert, aber kaum verschärft. 

Die Regeln gelten seit 22. Dezember und mindestens bis 21. Januar. Der Bundesrat schlägt zudem vor, sie bis Ende Februar zu verlängern, wie er am 6. Januar bekannt gab, darüber soll aber nach Absprachen mit den Kantonen am 13. Januar entschieden werden. Hier wird auch über Verschärfungen verhandelt.

Dürfen Restaurants und Kneipen in der Schweiz noch öffnen?

Nein, sie müssen seit 22. Dezember geschlossen sein und das nach Willen des Bundesrates auch bis Ende Februar bleiben. Das gilt auch für Gastronomiebetriebe in Skigebieten. Nur Speisen zum Mitnehmen, Lieferdienste und die Bewirtung von Hotelgästen sowie der Betrieb von Kantinen bleibt erlaubt. Neu ist: Ab 9. Januar gibt es hier auch keine  Ausnahmen mehr für Kantone, in denen die Infektionslage weniger schlimm ist.

Dürfen Läden in der Schweiz noch öffnen?

Ja. Der Bundesrat entschloss sich dagegen, den Einzelhandel zu schließen, obwohl die Corona-Task-Force der Schweiz das gefordert hatte. Es bleibt jedoch beim Verkaufsverbot am Sonntag und der Regel, dass Läden um 19 Uhr schließen müssen. Zudem wird die erlaubte Kapazität der Läden reduziert. Wenn sich die Lage nicht verbessert, behält sich die Regierung eine Schließung des Einzelhandels vor. Der Kanton Aargau hat bereits die allermeisten Läden geschlossen.

Drohen weitere Verschärfungen in Schweiz?

Ja, am 13. Januar sprechen Bundesrat und Kantone erneut miteinander. Dann können weitere Verschärfungen beschlossen werden. Der Bundesrat möchte hier eine Home-Office-Pflicht, Ladenschließungen, Kontaktbeschränkungen, den Schutz von Risikogruppen und Maßnahmen in Schulen diskutieren.

Einkaufen, wie hier in der Lausanner Innenstadt, ist in der Schweiz weiterhin erlaubt.
Einkaufen, wie hier in der Lausanner Innenstadt, ist in der Schweiz weiterhin erlaubt. | Bild: Fabrice Coffrini/AFP

Was ist mit Freizeitbetrieben wie Kinos, Museen und Fitnesscentern?

Auch sie müssen geschlossen bleiben. Das gilt auch für Bibliotheken, Sporthallen, Sportanlagen, Casinos und Zoos. Im öffentlichen Raum ist Sport weiterhin zu fünft möglich. Sportanlagen dürfen nur noch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren genutzt werden. Jegliches Training von Erwachsenen in Innenräumen ist verboten.

Was ist mit Bäckereien?

In der Schweiz tobte zuletzt ein kurioser Streit darüber, ob Bäckereien an Sonntagen noch öffnen dürfen. Nun soll eine von den Medien „Lex Gipfeli“, also Croissant-Gesetz, getaufte Regel Klarheit schaffen: Schweizer Bäckereien dürften sonntags weiter öffnen, wenn sie mindestens zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren machen.

Müssen Skigebiete wie hier in Verbier schließen? Das überlässt die Schweiz den Kantonen.
Müssen Skigebiete wie hier in Verbier schließen? Das überlässt die Schweiz den Kantonen. | Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone/dpa

Was ist mit den Skigebieten?

Der Bundesrat scheut die Entscheidung hierzu und will das den Kantonen überlassen. Diese verhalten sich ganz unterschiedlich: Die Kantone Zürich, St. Gallen, Luzern, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Appenzell Innerrhoden und Uri kündigten am Samstag an, ihre Skigebiete ab Dienstag geschlossen zu lassen. Die Corona-Lage lasse es nicht zu, dass diese den Betrieb weiterführten oder überhaupt erst aufnähmen, erklärte etwa der Luzerner Regierungsrat.


Offen bleiben Skigebiete dagegen zunächst in den Kantonen Bern und Wallis. Die Berner Regierung rief die Bevölkerung zur Vorsicht auf. Sie kündigte an, die Skigebiete zu schließen, falls die Situation in den Krankenhäusern schlimmer werden sollte. Andere Kantone wie Graubünden wollten noch bis Montag entscheiden, ob sie die Skigebiete über Weihnachten öffnen.

Jedoch: Baden-Württemberger, die ab 23. Dezember einzig und allein zum Skifahren in die Schweiz einreisen, müssen danach zehn Tage in Quarantäne, egal wie kurz der Aufenthalt war. Die Landesregierung Baden-Württembergs hat diese Verschärfung der Quarantäne-Regeln am 22. Dezember beschlossen.

Was ist mit Schweizer Frisören?

Sie bleiben offen, müssen aber wie alle Schweizer Geschäfte um 19 Uhr schließen.

Ändert sich durch den Lockdown etwas im Grenzverkehr oder bei Quarantäneregeln?

Nein und ja. Die Schweiz hat ihre Regeln nicht verschärft, Baden-Württemberg tut das jedoch ab 23. Dezember. Reisen in die Schweiz rein aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen ziehen dann - egal wie kurz sie sind - automatisch eine Quarantänepflicht nach sich.

Was ist mit den Schulen in der Schweiz?

Hier sollen Schließungen auf jeden Fall vermieden werden, das ist die Marschroute von Gesundheitsminister Berset. Stattdessen sollen nun sogar Klassen bei Corona-Fällen nicht mehr ganz, sondern nur noch einzelne Schüler in Quarantäne geschickt werden.

Mit wie vielen Menschen kann ich mich in der Schweiz treffen?

Im privaten Raum darf man sich zu zehnt treffen, im öffentlichen Raum dürfen 15 Menschen zusammenkommen. Empfohlen wird jedoch, dass sich nicht mehr als zwei Haushalte treffen. Veranstaltungen jeglicher Art sind verboten.

Denkt die Schweiz an Ausgangsbeschränkungen wie sie in Baden-Württemberg gelten?

Nein, davon ist derzeit nicht die Rede.

Ein Blick in die Luzerner Altstadt – auch im Schweizer Lockdown wird sich das Bild wohl erst einmal nicht groß verändern. Läden ...
Ein Blick in die Luzerner Altstadt – auch im Schweizer Lockdown wird sich das Bild wohl erst einmal nicht groß verändern. Läden dürfen geöffnet bleiben. | Bild: Urs Flueeler/Keystone/dpa

Können Kantone auch laschere Regeln erlassen?

Nein. Das ist die Neuerung vom 6. Januar: Ab 9. Januar darf kein Kanton mehr Restaurants oder Sport- und Freizeitstätten öffnen, selbst wenn das Infektionsgeschehen dort weniger schlimm ist als in der restlichen Schweiz.

Gibt es finanzielle Entscheidungen für Unternehmer, die von Schließungen betroffen sind?

Ja. Die Schweiz hat unter anderem ihren erleichterten Zugang zu Kurzarbeit verlängert. Wer unter 3470 Franken im Monat verdient, bekommt seinen Verdienstausfall durch Kurzarbeit komplett ersetzt, darüber werden 80 Prozent des Ausfalls vom Bund erstattet. Auch soll es weitere Hilfspakete geben.

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