Wer muss wie lange in Quarantäne, wenn er Kontakt zu einem Corona-Kranken hatte oder selbst infiziert ist? Das regelt die Corona-Verordnung Absonderung in Baden-Württemberg. In vielen Fällen gilt nun nur noch eine reduzierte Quarantäne-Dauer oder sogar gar keine Pflicht dazu mehr. Was jetzt gilt.
Wie lange muss ich in Quarantäne, wenn ich mit Corona infiziert bin?
Hier ist die Antwort erst einmal klar: fünf Tage. Und zwar nicht ab Symptombeginn, sondern ab dem Tag des Erstnachweises der Infektion – die Quarantäne endet also im Normalfall fünf Tage nach dem ersten positiven offiziellen Test.
Ein Praxisbeispiel zeigt jedoch, dass es im Alltag dennoch eher sechs als fünf Tage sind, die man in Quarantäne verbringen muss. Wer Montagsmittags positiv getestet wird, muss direkt in Isolation. Erst der Dienstag gilt aber nach Landesrechnung als erster Absonderungstag. Der letzte ist dementsprechend der Samstag – erst am Sonntag darf man wieder aus dem Haus. Bedingung: Der Corona-Kranke war zuvor 48 Stunden lang frei von Symptomen.
Dabei spielt keine Rolle, ob der Erstnachweis per offiziellem Schnelltest oder PCR-Test erfolgte, wie ein Sprecher des Landessozialministeriums bestätigt. Nicht als Erstnachweis gilt jedoch ein Selbsttest, dieser muss immer erst von einem Test durch geschulte Dritte bestätigt werden.
Und was ist mit der Quarantäne, wenn ich nach fünf Tagen noch Corona-Symptome habe?
Dann läuft die Quarantäne automatisch weiter, wie das Land informiert. Sie endet, wenn doch 48 Stunden lang Symptomfreiheit herrscht, spätestens aber nach zehn Tagen.
Muss ich mich immer noch freitesten?
Nein – zumindest die allermeisten Corona-Kranken nicht. Zum Beenden der Quarantäne ist für fast alle Personen keinerlei Test mehr nötig.
Wer muss sich noch freitesten?
Das ist wenn, dann nur aus beruflichen Gründen nötig: Wer im medizinisch-pflegerischen Bereich arbeitet, muss einen negativen Test vorweisen können, bevor er wieder arbeiten gehen darf.
Ich hatte Kontakt mit einem Infizierten – muss ich auch in Quarantäne?
Nein. Diese Änderung ist gravierend: Ob geimpft oder ungeimpft, ob Haushalts-Mitbewohner oder nicht, selbst bei engstem Kontakt zu einem Corona-Kranken erwächst daraus keinerlei rechtliche Verpflichtung mehr, sich in Quarantäne zu begeben. Das Land empfiehlt aber, in den zehn Tagen nach dem Kontakt zu dieser Person die persönlichen Kontakte zumindest zu reduzieren.