Gut fünf Wochen vor Ende der offiziellen Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen haben in Baden-Württemberg erst rund ein Viertel der Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung abgegeben.

Seit Anfang Juli wurden bei der Finanzverwaltung des Landes rund 1,175 Millionen Erklärungen eingereicht, der weit überwiegende Teil davon – 1,118 Millionen – ging elektronisch über das Meldeportal Elster ein. Das teilte eine Sprecherin des baden-württembergischen Finanzministeriums auf Anfrage mit.

Es geht um 4,6 Millionen Grundstücke

In der Grundsteuer B sind landesweit rund 4,6 Millionen Grundstücke neu zu bewerten. Die Grundstückseigentümer müssen die Erklärung bis zum 31. Oktober abgeben. Unmittelbar nach Start der Abgabefrist im Juli war das Meldeportal Elster zusammengebrochen, in der Folgezeit hatte es massive Beschwerden über IT-Probleme und unverständliche und komplizierte Vorgaben im Verfahren gegeben.

Auch das baden-württembergische Finanzministerium hatte sich unzufrieden über das Verfahren gezeigt, Finanzverwaltung und Ministerium haben mittlerweile Ausfüllhilfen online gestellt.

Wer ein Grundstück besitzt, muss bis Ende Oktober die neue Grundsteuererklärung abgeben.
Wer ein Grundstück besitzt, muss bis Ende Oktober die neue Grundsteuererklärung abgeben. | Bild: Patrick Pleul/dpa

Zugleich haben auch noch nicht alle Gutachterausschüsse die für die Abgabe der Erklärungen erforderlichen neuen Bodenrichtwerte gemeldet. Von sieben der landesweit 193 Gutachterausschüsse fehlten nach Angaben des Finanzministeriums die Werte bislang noch (Stand: 22. September). Grund dafür seien vor allem technische Schwierigkeiten bei der Übermittlung, in der Regel seien die Daten aber bei den Kommunen vor Ort zu erfahren.

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Unterdessen werden die Forderungen nach einer Fristverlängerung für die Abgabe lauter. Zuletzt forderte auch der baden-württembergische Handwerkstag (BWHT) eine Verlängerung der Abgabefrist. Handwerksbetriebe seien derzeit durch die Energiekrise belastet, auch bei den Steuerberatern gebe es kaum Kapazitäten.

Sanktionen haben säumige Grundstückseigentümer aber wohl vorerst nicht zu befürchten, wenn sie die Frist bis Ende Oktober nicht einhalten. Das hatte Finanz-Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) Ende August bereits zu verstehen gegeben: „Es wird Erinnerungen geben, wenn man nicht fristgerecht abgibt – wahrscheinlich erst Anfang nächsten Jahres.“