Singen / Konstanz
Neue Corona-Verordnung: Diskotheken dürfen wieder öffnen – aber nur mit geringer Auslastung. Was Top 10, Berrys und die Kantine Konstanz nun planen
Die neue Corona-Verordnung Baden-Württembergs besagt: Bei sehr niedriger Inzidenz dürfen Clubs öffnen, mit 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, Testpflicht, Hygienekonzept und Kontaktverfolgung. Wir haben mit Betreibern aus Singen und Konstanz gesprochen – sie wollen ihre Clubs trotz der Lockerung vorerst geschlossen halten, nehmen aber dennoch erste Wiedereröffnungstermine ins Auge.
