Der Gefühlszustand von Grenzgängern kann dieser Tage vor allem mit einer Emotion beschrieben werden: Verunsicherung. Eben noch geltende Regeln sind innerhalb kürzester Zeit schon wieder überholt. Während die Grenzpolitik in Deutschland nach wie vor strengen Restriktionen obliegt, hat die Schweiz in seiner Covid-19-Verordnung 2 weitreichende Anpassungen vorgenommen.

Zu den Profiteuren der Neuregelungen im Nachbarland zählt Georg Klevenz. Der Deutsch-Schweizer Doppelbürger lebt in Kreuzlingen. Noch vor kurzem wurde dem 53-Jährigen ein Bußgeld angedroht, weil er seine Mutter in Konstanz mit Lebensmitteln versorgte. Zwar durfte er als Doppelbürger immer in beide Länder ein- und ausreisen, die Versorgung der Mutter sei für die Eidgenossen aber kein ausreichender Grund mehr gewesen, ihn nach Deutschland zu lassen:

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Nun kann Georg Klevenz aufatmen, seine Sorgen haben sich auf einen Schlag in Luft aufgelöst. Im Anschluss an die Veröffentlichung des Artikels über ihn und seine Situation hatten sich zahlreiche Menschen beim SÜDKURIER gemeldet. Genau wie der Deutsch-Schweizer äußerten sie Kritik an der Grenzpolitik.

Stefan Scheer, Kelheim (Bayern): Bund der Ehe nichts wert?

Ein Bild aus besseren Zeiten: Stefan Scheer und seine Frau im gemeinsamen Urlaub.
Ein Bild aus besseren Zeiten: Stefan Scheer und seine Frau im gemeinsamen Urlaub. | Bild: privat

Neben Georg Klevenz darf sich auch Stefan Scheer freuen – endlich. „Die Ereignisse überschlagen sich jetzt“, sagt er im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Noch vor einigen Tagen schreibt er uns diese bewegenden Zeilen:

„Ich bin vier Stunden aus Bayern angereist und wollte bei Konstanz über die Grenze – in der Hoffnung, meinen Fall vortragen zu können und eine Einreisebewilligung zu bekommen. Keine Chance! Meine Luzerner Frau (56) und ich (61) sind seit 21 Jahren verheiratet. Leider hat der Schutz der Ehe keine Priorität. Unser Eheversprechen, uns in schweren Zeiten zu unterstützen, wurde durch Verordnungen einfach so außer Kraft gesetzt. Es macht mich wütend und sprachlos.

Noch schlimmer: Ich wurde wie ein Krimineller behandelt, mir wurde angedroht, würde ich es wieder wagen (ich war das erste Mal dort), eine Einreise zu erwirken – hier oder an einer anderen Grenzstation – würde ich gebüßt werden. Der Pass wurde mir abgenommen, bis ich mit dem Auto in der Rückwärtsschleife war.

Dass sich im Jahre 2020 solche Szenen abspielen, hätte ich mir in den kühnsten Träumen nicht vorstellen können. Wann ich meine Frau wiedersehen werde, steht in den Sternen.“

All jene Widrigkeiten sind nun überwunden, denn im Ausland lebende Ehepartner dürfen fortan in die Schweiz einreisen. Heißt: Die Sehnsucht hat ein Ende, Stefan Scheer darf zu seiner Frau nach Luzern. „Ich bin total erleichtert“, sagt er.

Dennoch liegt ihm weiterhin etwas auf dem Herzen: „Viele moderne Beziehungen sind heutzutage grenzüberschreitend, aber diese Lebensverhältnisse werden von den Staaten im Notfall ignoriert, sobald sie einfach ihre Grenzen dicht machen.“ Die Einreise von im Ausland lebenden Ehepartnern nach Deutschland ist weiterhin nicht gestattet. Unverheiratete, kinderlose Paare dürfen sich ebenfalls nicht besuchen – in beide Richtungen.

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Martina Bauer-Gallati, Konstanz: Amtliche Dokumente wurden nicht geprüft

Martina Bauer-Gallati mit ihrem Mann Michael Gallati.
Martina Bauer-Gallati mit ihrem Mann Michael Gallati. | Bild: privat

„Unsere deutschen Zöllner treiben es mindestens so hart wie die Schweizer und maßen sich sogar an, sich ohne Draufsicht über alle Bescheinigungen hinwegzusetzen, ferner medizinische Urteile abzugeben“, schreibt Martina Bauer-Gallati in einer E-Mail an den SÜDKURIER. Die Bürger würden zu Willküropfern des Funktionspersonals.

Warum sie derart erzürnt ist? Am Karfreitag sei es am Zollübergang Emmishofer Tor in Konstanz auf der deutschen Seite zu einem Vorfall gekommen. An mehrere offizielle Stellen schrieb die Frau: „Mein mir am 5. April 2019 im Rathaus Konstanz amtlich angetrauter Ehemann Michael Gallati, wohnhaft in Gams (Schweiz) und Schweizer Staatsbürger, wollte unter Vorlage von Papieren die Grenze nach Deutschland überqueren. Von Ihrem Grenzbeamten wurde er schlichtweg abgewiesen – ohne, dass die Papiere überhaupt angesehen wurden. Ich selbst war mit denselben Papieren auf der deutschen Seite, bei eben jenem Kollegen. Auch von mir wurde keinerlei Bescheinigung angesehen.

Ich habe ihm dann erklärt, dass wir ein Frühchen daheim haben, für das schwere Untersuchungen anstehen, bei denen der Vater als Erziehungsberechtigter unabdingbar ist. Da kam die Antwort Ihres Bediensteten: ‚Was medizinisch notwendig ist, entscheide ich, ich bin geschult. Medizinisches taxiere ich selbst ein und entscheide dann, wer nach Deutschland rein darf und wer nicht.‘ – das schlägt dem Fass den Boden aus. Das steht diesem Mann schlichtweg nicht zu!

Der Schweizer Grenzbeamte kam zu meinem Mann – von dieser Seite her gab es keinerlei Probleme – und sagte, das Verhalten des deutschen Zöllners sehe ihm sehr nach Willkür aus, vor allem, weil er sich anmaße, über Medizinisches zu urteilen. Eben dies wurde auch mir gesagt, als ich bei der Bundespolizei anrief.

Es ging hier nicht um einen Osterbesuch, sondern um die gemeinsame Erziehung unseres Kindes hier vor Ort und um medizinische Entscheidungen für unseren Sohn. Das ist ja wohl familiär triftig genug, wenn jedem Berufspendler täglich der permanente Wechsel der Länder mühelos ermöglicht wird. Mein Mann wartet in der Schweiz auf die dringende Einreise hier nach Konstanz.“

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Anette Herzog, Konstanz: Sehnsucht nach der Tochter

Zusammen mit ihrer Tochter lachen – auch das vermisst Anette Herzog momentan.
Zusammen mit ihrer Tochter lachen – auch das vermisst Anette Herzog momentan. | Bild: privat

„Ja, wir haben einen unsichtbaren Feind – Covid-19. Er macht es uns schwer, unsere Liebsten zu sehen. Alle reden über geplatztes Liebesglück, Sorgerechte getrennt lebender Eltern, Pflege schutzbedürftiger Personen, Beistand. Angehörige, die aufgrund der Hindernisse oder der Einreise an den Grenzübergängen in Österreich und der Schweiz von ihren Liebsten fern bleiben müssen.

Niemand spricht aber davon: Möchte man die arbeitenden oder studierenden Kinder in Österreich besuchen, muss man lange Quarantänezeiten in Kauf nehmen. Meine Tochter (30) arbeitet und studiert in Innsbruck, hat einen deutschen Pass. Mir als Mutter ist es nicht möglich, sie zu besuchen. Es sei denn, ich begebe mich 14 Tage in Quarantäne, wenn ich nach Österreich einreise – und zurück in Deutschland auch. Für meine Tochter gilt das gleiche. Das bedeutet 28 Tage Quarantäne in Form von Urlaub. Wer hat schon so viel Urlaub? Und das in der jetzigen Situation? Niemand möchte seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzen und auch den Arbeitgeber nicht enttäuschen, sondern ihn mit voller Arbeitskraft unterstützen. Ich bin sicherlich nicht die Einzige, deren Kinder sich in Österreich, der Schweiz oder anderen angrenzenden Ländern beruflich oder im Studium aufhalten.

Meine Tochter habe ich seit acht Wochen nicht gesehen – nur via Videotelefonie. Allzu gerne würde ich hinter einem Zaun stehen – wie in Konstanz/Kreuzlingen – um meiner Tochter zu winken, ihr ein Lächeln zu schenken und um ihr „ich liebe dich“ zurufen zu können. Im kleinen Glück liegt die Kraft. Wir leben alle in einer Zeit der Entbehrung zum eigenen Wohl, dem unserer Mitmenschen und zur Bekämpfung eines ungeliebten Gastes in unserem Leben.

Wir haben zu essen und zu trinken, Strom, fließend warmes und kaltes Wasser, die sozialen Medien, Bewegungsfreiheit, Menschen, die uns lieben, eine Regierung, die einen guten Job macht und – bis auf wenige Ausnahmen – ein Dach über dem Kopf. Und keinen Krieg. Wir haben nur einen Feind, dem wir besonnen, enthaltsam und gemeinsam entgegentreten können: Covid-19.“

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Petra Jordan-Lifa, Stockach: Klare Regeln statt Fall-zu-Fall-Entscheidungen

Petra Jordan-Lifa aus Stockach.
Petra Jordan-Lifa aus Stockach. | Bild: privat

„Was ein ‚triftiger‘ Grund zur Einreise ist, liegt im Ermessen des Bundesbeamten vor Ort – so heißt es auf der Seite der Bundespolizei. Also entscheidet ein Beamter nach seinen eigenen Maßstäben, was für jemand anderen ein triftiger Grund ist? Das klingt für einen normalen Bürger nach Willkür. Für die einen ist die Versorgung der Eltern durchaus wichtig, sollen wir doch die Alten schützen. Für andere führt der psychische Druck, eine lange Zeit vom Partner, Kindern und Familie getrennt zu sein, zu posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie leiden unter Einsamkeit und Alleinsein. Und dennoch soll dies kein triftiger Grund sein?

Einkaufstourismus und Freizeitaktivitäten in Zeiten der Corona-Krise auf der anderen Seite der Grenze kann und muss man verbieten, da damit Menschenansammlungen reduziert werden. Aber eine Fahrt von Wohnung A nach Wohnung B, um bei einem wichtigen Menschen zu sein? Gefährdet man damit wirklich das Allgemeinwohl, weil eine Grenze dazwischen ist? Viele Betroffene, besonders ältere Menschen und Kinder, leiden unter den harten Einschränkungen, unter der Trennung von nahestehenden, geliebten Menschen. Gerade hier sollten menschliche Regelungen gefunden werden, auch über eine Staatsgrenze hinweg. Zumindest Verwandte ersten Grades und Lebenspartner sollten besucht werden dürfen. Aber Besuche seien verboten.

Deutsche sind als gut ausgebildete Spezialisten auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sehr gern gesehen. Sie nehmen einen Job in der Schweiz an, die Familie bleibt weiterhin in Deutschland wohnen – die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Nun dürfen sie sich nicht mehr besuchen. Der Begriff Besuch ist dabei aber falsch. Es ist eine ganz normale Heimfahrt und Rückfahrt zum Arbeitsplatz, nur liegt seit Covid-19 eine Staatsgrenze dazwischen, die vorher nicht wichtig war. Die Grenzbeamten sollten solche Entscheidungen nicht treffen müssen. Die Regeln sollten eindeutig, und nicht Auslegungssache sein oder im Ermessen liegen. Hoffen wir auf gute Wege bei dieser Herausforderung.“

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