„Es gab mindestens vier traumatische Einwirkungen an unterschiedlichen Stellen“, sagt die Rechtsmedizinerin, die an diesem Morgen im Gerichtssaal des Landgerichts Konstanz spricht. Es ist einer von mehreren entscheidenden Sätzen, die der Einlassung
Justiz
„Das passt nicht“: Rechtsmedizinerin widerspricht im Fall Jan Heisig der Tatversion des Angeklagten
Ende November wurde die Leiche von Jan Heisig ausgegraben, jetzt steht das Obduktionsergebnis fest. Es zeigt deutlich mehr und schwerere Verletzungen, als die, die der Angeklagte eingeräumt hatte.
