Wie eine Sprecherin des Landgerichts Konstanz am Mittwoch mitteilte, haben weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Rechtsmittel gegen das abgemilderte Urteil des zweiten Prozesses eingelegt. Die 86-Jährige war am Montag vergangener Woche wegen Totschlags und Brandstiftung zu einer Haftstrafe von insgesamt acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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Die Frau aus dem Bodenseekreis hatte den Erkenntnissen der Richter zufolge im Januar 2020 ihren Ex-Mann erst mit einem Fleischerhammer angegriffen und ihn dann angezündet. Der Mann starb qualvoll. Das Gericht ging davon aus, dass die 86-Jährige „wütend, verzweifelt und hochgradig erregt“ war, weil ihr Ex-Mann sie aus dem gemeinsam bewohnten Haus werfen wollte.

Erstes Urteil gegen Seniorin schon 2020

In einer ersten Verhandlung hatte das Landgericht Konstanz die Frau 2020 wegen Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge zu elf Jahren Haft verurteilt. Dagegen ging die Frau in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2021 vollständig auf, so dass neu verhandelt werden musste.

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Der Prozess fand in den Räumen des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd statt, weil die 86-Jährige gesundheitlich stark eingeschränkt und dort in der Justizvollzugsanstalt untergebracht ist. Angeklagt aber war sie vor dem Landgericht Konstanz. (dpa)