Vor Kurzem hat Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Uni Konstanz, ein Gutachten zu den Binnengrenzkontrollen und Reisebeschränkungen in Corona-Zeiten erstellt. Die Gelegenheit für uns, ihn zu fragen, ob in Sachen Grenzpolitik derzeit alles mit rechten Dingen zugeht.

Sind die am 16. März eingeführten Grenzkontrollen und Aus- sowie Einreiseverbote überhaupt legal?

„Ja, es spricht sehr viel dafür, dass das damals rechtmäßig war“, sagt Daniel Thym. Denn sowohl der Schengener Grenzkodex als auch die Freizügigkeitsregelungen des europäischen Binnenmarktes sähen ausdrücklich Ausnahmeregelungen vor. „In einer Ausnahmesituation, etwa bei gravierenden Gesundheitsgefahren, sind Grenzkontrollen sowie Ein- und Ausreiseverbote zeitlich begrenzt erlaubt“, erklärt der Professor für Europarecht. Grenzkontrollen dürften aber in Notsituationen nur für maximal zwei Monate aufrechterhalten werden.

Hat bei europarechtlichen Fragen den Durchblick: Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht und Europa- und Völkerrecht an der ...
Hat bei europarechtlichen Fragen den Durchblick: Daniel Thym, Professor für Öffentliches Recht und Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz. | Bild: Eike Brunhöber/Universität Konstanz

Ist es rechtens, den Grenzübertritt nur ausgewählten Personen wie Berufspendlern zu erlauben?

Diese Unterscheidung sei rechtlich kein großes Problem, betont Thym: „Dabei geht es um eine Güterabwägung, also beispielsweise um die Frage, ob berufliche oder familiäre Interessen die Gesundheitsgefahren überwiegen.“ Und eine erneute Güterabwägung wäre aus Sicht Thyms auch jetzt gefordert: „Zum Beispiel könnten Lockerungen für den grenznahen Bereich früher umgesetzt werden als für andere Landesteile, da die Menschen in unserer Region im Rahmen der Güterabwägung von den Ein- und Ausreiseverboten stärker betroffen sind.“

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Darf die Bundesregierung die Grenzen auch über den 15. Mai hinaus geschlossen halten?

Die Grenzkontrollen dürfen eventuell verlängert werden, die Aus- und Einreisebeschränkungen nicht. So lässt sich Daniel Thyms Antwort kurz zusammenfassen. Der Konstanzer Professor erklärt: „Kontrollen sind unter erschwerten Voraussetzungen auch über die Zwei-Monatsfrist hinaus möglich.“ Allerdings müsse ein Land dies gegenüber der Europäischen Kommission rechtfertigen, etwa mit dem Nachweis einer akuten Notsituation.

„Die Aus- und Einreisebeschränkungen sind aus meiner Überzeugung aber nicht länger zu rechtfertigen“, betont Thym. Denn das Recht auf Reisefreiheit für Unionsbürger innerhalb des Schengen-Raumes seien sowohl Kernbestandteil der europäischen Verträge als auch der bilateralen Verträge mit der Schweiz.

Noch Mitte April sind ein Vater und sein Sohn durch den Grenzzaun zwischen Kreuzlingen und Konstanz voneinander getrennt.
Noch Mitte April sind ein Vater und sein Sohn durch den Grenzzaun zwischen Kreuzlingen und Konstanz voneinander getrennt. | Bild: privat

Im Inland jagt eine Lockerung der Corona-Maßnahmen die nächste. Müsste da nicht auch in Sachen Grenzen etwas gehen?

„Absolut“, sagt Thym: „Internen Lockerungen in einem EU-Mitgliedsland müssen externe Lockerungen folgen, insbesondere was die Aus- und Einreiseverbote betrifft.“

Entscheidend sei hierbei aus juristischer Sicht der Gleichbehandlungsgrundsatz, der fest in den europäischen Verträgen sowie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verankert sei. „Generelle Aus- und Einreiseverbote sind rechtswidrig, wenn die Maßnahmen im Inland gelockert werden.“

Die Weltgesundheitsorganisation WHO rät ausdrücklich vor Reisebeschränkungen ab. Kann sich Deutschland über diese Empfehlungen einfach hinwegsetzen?

Ja, da die Empfehlungen der WHO rechtlich nicht bindend seien, sagt Daniel Thym: „Allerdings sind die WHO-Empfehlungen ein weiteres Zeichen dafür, dass die Aus- und Einreiseverbote nicht zielführend sind.“ Durch die Empfehlungen werde es für die Bundesregierung auch zunehmend schwierig, ihre Maßnahmen an den Grenzen gegenüber der Europäischen Kommission zu rechtfertigen.

Das sagt die WHO zu Grenzschließungen in Corona-Zeiten

Einige Schweizer Politiker fordern laut Schweizer Zeitungen zwar Grenzöffnungen, wollen den Einkaufstourismus bei uns aber weiterhin unterbinden. Geht das?

„Nein, was überhaupt nicht geht, sind Reiseverbote aus protektionistischen Gründen“, betont Thym. Das verstoße sowohl gegen die Regeln des europäischen Binnenmarktes als auch gegen die völkerrechtlichen Verträge, die die Schweiz mit der Europäischen Union abgeschlossen hat und dank denen sie teilweise am Binnenmarkt teilnimmt. „Umgekehrt wäre es zum Beispiel auch europarechtswidrig, wenn Deutschland Auslandsreisen verbieten würde, um den Tourismus im eigenen Land zu fördern.“

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Können EU-Bürger ihr Recht auf Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Raumes vor Gericht einklagen?

„Theoretisch ist das jederzeit möglich“, sagt Thym. Jeder, der an der Ausreise aus der Bundesrepublik in ein anderes EU-Land gehindert werde, könne vor dem zuständigen deutschen Verwaltungsgericht Klage dagegen einreichen. „Das dauert aber. Es sind zwar auch Eilverfahren möglich, etwa für binationale Paare, aber es ist nicht einfach, seine Rechte einzuklagen.“

Und noch komplizierter werde es, wenn es um den Grenzübertritt zur Schweiz gehe, da das Land nicht Mitglied der EU sei. Gegen Deutschland klagen könnte auch die Europäische Union vor dem EuGH. „Das geschieht zwar äußerst selten, wäre aber möglich, wenn etwa die Grenzkontrollen unendlich lange fortbestehen würden.“

Und wie das Beispiel der Autobahn-Maut zeige, könne eine solche Klage für die Kommission durchaus erfolgreich enden. „Allerdings hoffe ich weiterhin, dass sich das alles in den nächsten Wochen erledigt“, betont Thym.