Die Einreise- und Quarantänebestimmungen des Landes werden einmal mehr angepasst. Ab Montag gelten in Baden-Württemberg veränderte Regeln zugunsten von Geimpften und Menschen, die bereits eine Covid-Infektion hinter sich haben. Was Sie jetzt wissen müssen.

Dürfen jetzt alle Geimpften wieder einreisen, also auch Ausländer, ohne zunächst in Quarantäne zu müssen?

Ja. Alle, die vollständig geimpft sind, dürfen künftig ohne Quarantäne einreisen, auch wenn sie aus einem Risikogebiet kommen. Woher die Menschen kommen, ob sie Baden-Württemberger sind oder nicht, ist dann unwichtig. Ebenso der Anlass oder die Dauer des Besuchs – Geimpfte dürfen sich frei bewegen.

Ab wann gilt der Impfschutz als vollständig?

Nach der RKI-Empfehlung gilt ein Impfschutz als vollständig, wenn seit der letzten vorgeschriebenen Impfdosis 14 Tage vergangen sind. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe werden anerkannt.

Gelten unterschiedliche Regeln für Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete?

Ja, da gibt es unterschiedliche Regeln. Für Einreisende aus diesen Virusvariantengebieten, also Regionen, in denen eine Mutation des Virus vorherrscht, gilt die Befreiung von der Quarantäne auch dann nicht, wenn sie bereits geimpft sind oder schon einmal an Covid erkrankt sind.

Bei Hochinzidenzgebieten gilt hingegen das Gleiche wie bei Risikogebieten – bereits Geimpfte und Menschen, die eine Infektion schon überstanden haben, müssen auch bei der Rückkehr aus diesen Gebieten nicht in Quarantäne.

Reicht auch die Erstimpfung, damit ich uneingeschränkt reisen darf?

Nein, nicht allein. Menschen, die erst eine Impfstoffdosis erhalten haben, sind nicht generell von der Quarantäne ausgenommen. Für sie gilt die Regelung aber dann, wenn sie bereits in der Vergangenheit eine Covid-19-Erkrankung hinter sich gebracht haben.

Bei der Kontaktverfolgung von positiv Getesteten können schon Geimpfte aufatmen: Sie müssen sich künftig nicht mehr isolieren, wenn sie ...
Bei der Kontaktverfolgung von positiv Getesteten können schon Geimpfte aufatmen: Sie müssen sich künftig nicht mehr isolieren, wenn sie keine Symptome haben. | Bild: Marijan Murat

Ich bin vollständig geimpft, hatte aber Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Muss ich jetzt in Quarantäne?

Nein. Wer geimpft ist, muss sich künftig auch nach dem Kontakt mit einem positiv getesteten Menschen nicht mehr isolieren. Bei der Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt müsste demnach geprüft werden, ob Betroffene bereits geimpft sind. Wie das in der Praxis aussehen soll, ist noch offen.

Was ist, wenn ich noch nicht geimpft bin, aber schon mal Covid-19 hatte?

Nach der derzeitigen Einreise-Quarantäne-Verordnung müssen Menschen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, das eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens drei Monate zurückliegende Corona-Infektion nachweist, ebenfalls nicht in Quarantäne. Die Diagnose muss durch einen PCR-Test bestätigt sein.

Kann ich als Geimpfter jetzt wieder in der Schweiz Urlaub machen, ohne hinterher in Quarantäne zu müssen?

Ja, wenn Sie bereits die vollständige Impfung haben oder einmalig geimpft sind und in der Vergangenheit schon einmal an Covid-19 erkrankten. In der Schweiz gelten derzeit aber noch viele Einschränkungen, Restaurants sind nach wie vor geschlossen, auch in den Skigebieten. Ausnahme: Sachsen und Thüringen gelten in der Schweiz als Risikogebiete. Wer aus einem Risikogebiet in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne und zusätzlich einen negativen Test vorweisen.

Reiserückkehrer müssen sich testen lassen – diese Pflicht könnte ab 19. April für bereits Geimpfte entfallen.
Reiserückkehrer müssen sich testen lassen – diese Pflicht könnte ab 19. April für bereits Geimpfte entfallen. | Bild: Christoph Schmidt

Wie wird kontrolliert, ob jemand schon geimpft ist? Muss ich neben dem Reisepass jetzt den Impfpass dabei haben?

Die EU will zum 1. Juni einen EU-Impfpass einführen. In der Schweiz arbeitet das Bundesgesundheitsamt an einem Impfzertifikat, das fälschungssicher und international anerkannt ist.

Grundsätzlich sollte der gelbe internationale Impfausweis ausreichen – er ist beispielsweise auch bei Einreisen in bestimmte Länder, die etwa eine Gelbfieberimpfung verlangen, bei der Einreise vorzuzeigen.

Wer kontrolliert das? Bundespolizei?

Bislang kontrolliert die Bundespolizei, ob ein Einreiseformular ausgefüllt werden muss, also eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt folgen muss. Ob die Bundespolizei auch das Vorliegen einer Impfung prüfen soll, ist noch unklar.

Muss ich trotzdem noch ein digitales Einreiseformular ausfüllen?

Das regelt der Bund. Bislang gilt nach wie vor, dass Grenzgänger bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet kein Einreiseformular ausfüllen müssen.

Ausnahme: Tagespendler, die aus einem Virusvarianten-Gebiet kommen sowie Grenzpendler und Grenzgänger müssen die digitale Einreiseanmeldung ein Mal wöchentlich ausfüllen.

Was ist, wenn ich Symptome habe trotz Impfung?

Die Ausnahme von der Einreisequarantänepflicht beziehungsweise der Isolation nach dem Kontakt mit positiv Getesteten umfasst ausdrücklich nur Geimpfte „ohne Symptome“. Menschen mit Symptomen müssen sich dennoch isolieren.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Sie gilt ab Montag, 19. April.

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