Das Landesklimaschutzgesetz müsse dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen, forderte die DUH am Donnerstag in Berlin. Thema bei einer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim sei ein „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“. „Das Konzept hätte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden müssen, liegt allerdings noch immer nicht vor und wird in diesem Jahr auch nicht mehr verabschiedet“, hieß es.

Die DUH unterstütze nun in zehn Bundesländern Kinder und junge Erwachsene im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht. Das im Oktober überarbeitete Gesetz für Baden-Württemberg sei unzureichend, um Vereinbarungen des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Die in dem Gesetz verankerten Ziele wie Treibhausgasneutralität bis 2040 reichten schon nicht. Es fehlten aber auch Zwischenschritte, mit denen überprüft werden könne, ob die Ziele eingehalten würden.

Verzögerungsstrategie bemängelt

„Offensichtlich um Konflikte der Regierungsparteien Grüne und CDU zu vermeiden, verschiebt die Landesregierung die nötigen Klimaschutzmaßnahmen auf die Zeit nach der nächsten Landtagswahl und verweigert verfassungsgemäße Klimagas-Minderungsmaßnahmen“, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung. Im Klimaschutzkonzept müsse die Landesregierung kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Verkehrswende, der energetischen Sanierung von Kindergärten, Schulen und sonstigen Landes- und Kommunalgebäuden und einen schnelleren Ausbau von Solar- und Windenergie festlegen. (dpa)