31.700 Grundstücke seien in Landeshand, erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Die meisten seien nicht steuerpflichtig, für diese sei die Erklärung erst Anfang 2024 fällig. Für 7600 Grundstücke müsse das Land aber in Summe 6900 Erklärungen einreichen. Darum kümmerten sich 90 Mitarbeiter. „Anfang der Woche hatten wir 400 Erklärungen abgegeben“, so der Sprecher weiter. Die Abgabefrist endet Ende Januar.

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Modelle zur Grundsteuerberechnung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuerberechnung wegen veralteter Werte gekippt hatte, hat der Bund ein neues Modell erarbeitet. Manche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg sind ausgeschert und haben eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Alle Modelle eint, dass Grundstückseigentümer erstmals Angaben per Grundsteuererklärung machen müssen.

Das könnte Sie auch interessieren

Erst 63 Prozent der Erklärungen in Baden-Württemberg eingegangen

Wegen Kritik am Prozess und wenigen Rückmeldungen bis zur ursprünglichen Frist Ende Oktober 2022 hatten die Länder eine Verlängerung bis Ende Januar gewährt. Trotzdem haben in Baden-Württemberg erst 63 Prozent der Eigentümer von Wohn- und Gewerbeflächen ihre Angaben zur Grundsteuer B eingereicht, erklärt ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). Landesweit gibt es 5,6 Millionen Grundstücke. (dpa/lsw)