Update: Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist kurzfristig abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die EVG stimmten einem Vergleich zu, wie die Bahn am Samstag mitteilte. Mehr Infos dazu lesen Sie hier.

Es soll der längste Warnstreik in der Geschichte der Deutschen Bahn werden: Ab Sonntag, 14. Mai, 22 Uhr bis zur Nacht von Dienstag auf Mittwoch, 24 Uhr, soll im Fernverkehr gar nichts mehr gehen. Die Gewerkschaft EVG ruft ihre Mitglieder auf, die Arbeit niederzulegen. Gleichzeitig wird der Streik aber auch Auswirkungen auf den Nahverkehr in der Region haben – selbst wenn das Bahnpersonal selbst nicht EVG-organisiert ist.

Wie die Region betroffen sein wird, lesen Sie hier im Überblick.

Was ist mit Verbindungen im Fernverkehr, also etwa ICs und ICEs?

Es gibt eine klare, aber für Bahnfahrer sehr unerfreuliche Lage. Die Bahn informiert, dass der Fernverkehr ab Sonntag, 22 Uhr, und am kompletten Montag und Dienstag vollständig eingestellt wird.

Was ist mit dem Regionalverkehr der Deutschen Bahn, etwa auf der Schwarzwaldbahn und auf der Bodenseegürtelbahn?

Auch er soll zum Erliegen kommen. Die Deutsche Bahn erklärt, im Regionalverkehr soll „größtenteils“ kein Zug verkehren. Damit dürfte auch auf den DB-Regio-Linien (etwa RBs und REs) in der Region nichts gehen. Die Schwarzwaldbahn ist derzeit ohnehin wegen Bauarbeiten unterbrochen, das gleiche gilt für die Hochrheinbahn zwischen Schaffhausen und Lauchringen.

Wie betrifft der Streik das Seehäsle und den Ringzug?

Hier ergibt sich eine Sondersituation. Seehäsle und Ringzug werden von der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG) betrieben, diese erklärt auf ihrer Internetseite, dass sie nicht direkt bestreikt wird.

Es gibt aber einen großen Haken: Da in den Stellwerken meist EVG-organisierte Bahnbeschäftigte sitzen, sind viele Strecken nicht befahrbar. Laut SWEG ist deswegen auch auf ihren Verbindungen mit Zugausfällen zu rechnen. So war es auch schon bei den Streiks Ende März und Ende April. Die SWEG nennt zwar einzelne Ausnahmen, jedoch ist darunter keine Strecke aus der Region. Busse der SWEG verkehren normal.

Welche Auswirkungen hat der Streik auf Seehas und Rhyhas?

Ebenfalls nicht direkt bestreikt werden die von den Schweizer Bundesbahnen betriebenen Verbindungen zwischen Konstanz und Engen sowie zwischen Singen und Schaffhausen. Doch auch hier ergibt sich das Problem der bestreikten Stellwerke.

So fuhren bei den vergangenen Streiks keine SBB-Züge auf den besagten Strecken. Zum aktuellen Streik haben die SBB noch nicht informiert. Beim Streik im April konnten die SBB für die Strecke Bietingen-Singen Ersatzbusse organisieren, nicht jedoch für die Strecke Engen-Konstanz, also den Seehas.

Was ist mit der Bodensee-Oberschwaben-Bahn zwischen Friedrichshafen, Ravensburg und Aulendorf?

Auch hier wird voraussichtlich kein Zug fahren, informiert der Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund.

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Können auch Busse vom Streik betroffen sein?

Ja. Das betraf zuletzt die Südbadenbus GmbH, eine Tochterfirma der DB Regio. Das hatte beim Streik im April massive Auswirkungen im Landkreis Waldshut und teilweise auch im Bodenseekreis. Genaue Informationen zur Situation ab Sonntag liegen noch nicht vor.

Wo erfahre ich, ob mein Zug doch oder wieder fährt?

Alle betroffenen Verbünde verweisen auf die digitale Fahrplanauskunft auf bahn.deBisher (Stand 11. Mai, 13 Uhr) sind die Streikfolgen aber noch nicht komplett in die Daten aufgenommen, viele Verbindungen werden noch als fahrend angezeigt.

Was sind die Bedingungen für Stornierung oder andere Verwendung bereits gekaufter Tickets für den Fernverkehr im Streikzeitraum?

Die Regel ist dieses Mal anders als bei den Streiks im März und April. Damals durften Fahrgäste ihr Ticket einige Tage nach dem Streikzeitraum flexibel nutzen. Dieses Mal sei das nicht möglich, sagt die Bahn, da nach dem Streik das ohnehin schon fahrgastreiche lange Christi-Himmelfahrts-Wochenende ansteht.

Bis 11. Mai gebuchte Fernverkehrstickets dürfen dieses Mal nur ab sofort und bis Sonntagabend, also vor dem Streikzeitraum, genutzt werden. Ebenfalls möglich ist eine Stornierung und Rückerstattung des Kaufpreises.

Und was gilt im Nahverkehr?

Wer bereits ein Nahverkehrsticket für den Streikzeitraum gekauft hat, kann das Geld zurückverlangen. Das geht meist aber erst, wenn der Gültigkeitstag erreicht ist, also nicht schon Tage im Vorfeld. Die Bahn erklärt auf dieser Seite, wie es geht.