Egliswil/ Konstanz
Ausnahme wegen „religiösem Charakter“: Schweizer Yoga-Lehrer darf trotz Corona Veranstaltungen im Kreis Konstanz abhalten
In seiner Heimat gilt David Scherwey als „Yoga-Rebell“, weil er sich das Recht auf spirituelle Veranstaltungen nicht nehmen lassen wollte. Weil er die Corona-Ausnahmen einzig für klassische Religionsgemeinschaften auch in Deutschland infrage stellt, zieht es ihn in den Landkreis Konstanz. Mit Querdenkern will Scherwey nichts zu tun haben – doch wie glaubwürdig ist das und wem erteilt das Gesundheitsamt da eine Ausnahme?
