Drei Wochen ist es inzwischen her, dass die Öffentlichkeit vom Missbrauch eines Jungen im kleinen Ort Staufen bei Freiburg erfahren hat. Seither wurden immer mehr Details bekannt, die das Vertrauen in die Justiz erheblich beschädigen. Denn das hat es in der deutschen Justizgeschichte wohl selten gegeben: Ein verurteilter und als gefährlich eingestufter Sexualstraftäter kann seine gemeingefährlichen Neigungen ungestört weiterverfolgen, obwohl mit ihm neben der Polizei zwei Amtsgerichte, ein Landgericht, das Oberlandesgericht, die Staatsanwaltschaft und ein Jugendamt über Jahre hinweg befasst sind.
Der Mann ist Christian L., arbeitsloser 39-jähriger Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall. Seit 2015 haben er und die Mutter des neunjährigen Jungen das Kind selbst missbraucht und in Internetforen gegen Zahlung von Tausenden von Euro und in zweistelliger Fallzahl angeboten und verkauft. „Sehr hartes Material“ wurde auf Datenträgern gefunden, sagte ein Ermittler. Wer die Kriminalgeschichte von Christian L. anschaut, dürfte davon wenig überrascht sein. Denn ein Unbekannter ist der Mann nicht.
Zunächst erhielt Christian L. eine Bewährungsstrafe wegen des Besitzes und der Weitergabe von Kinderpornografie. Das war bereits im Jahr 2005. 2010 wurde er schließlich wegen Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens verurteilt. Er filmte die Jugendliche zudem beim Missbrauch. Auch an der dreieinhalbjährigen Schwester der 13-Jährigen zeigte er Interesse. Das Urteil: Vier Jahre und drei Monate Haft. 2014 wurde er kurz vor Abbüßen der Strafe entlassen. Die Weisung an ihn: Kein Kontakt irgendwelcher Art zu Kindern. Eine Sicherungsverwahrung wurde trotz gutachterlicher Rückfall-Prognose nicht verhängt, das von der Staatsanwaltschaft beantragte Tragen einer elektronischen Fußfessel von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts angeblich abgelehnt.

Das Kontaktverbot zu Kindern ignorierte der 39-Jährige. Er zog zu der 47-jährigen Frau und ihrem heute neunjährigen Sohn. Das Paar verkaufte den Jungen dann seit 2015 für schwersten Missbrauch über das Internet. Unglaublich: In dieser Zeit liefen weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Vorbestraften. Es gab eine weitere Anklage beim Amtsgericht Staufen, bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg dem SÜDKURIER, wegen in den USA entdeckter Aktivitäten in Kinder-Sex-Foren des Darknet. Dabei firmierte der Staufener als „Geiler Daddy“, die Polizei hatte deswegen die Wohnung seiner Mutter und seiner Lebensgefährtin durchsucht. Das war im März 2016. Zu einer Verhandlung nach der Anklage der Staatsanwaltschaft im März 2017 kam es nicht, bis Christian L. und seine Lebensgefährtin Berrit T. im September 2017 durch einen anonymen Hinweis aufflogen und festgenommen wurden. Im April und im Juli 2017 hatte die eingeschaltete Familiengerichtsbarkeit bis zur Ebene des Oberlandesgerichts zweimal entschieden, der kurzzeitig vom Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald in Obhut genommene Junge müsse bei seiner Mutter bleiben. Ihren Beteuerungen glaubte man, der Junge wurde nicht mal angehört, geschweige denn untersucht. Es gab lediglich erneut die Auflage, Christian L. dürfe keinen Kontakt zu dem Jungen haben, der ihn „Papa“ nannte.
Trotz zahlreicher Warnungen auch von Gutachtern – nie wurde angemessen geprüft, ob der 39-Jährige sich von dem Jungen fernhielt. Und die Justiz operierte isoliert und bündelte den Fall nicht. So kam es zu zahlreichen Vergewaltigungen des Schulkindes, während die Mühlen der Justiz mahlten, aber nichts gegen den Kinderschänder ausrichteten. Deswegen gibt es jetzt eine Strafanzeige des Deutschen Kindervereins gegen Richter und Behördenmitarbeiter.
Was weiß man über die Persönlichkeit von Christian L. ? Die Staatsanwaltschaft macht keine Angaben, ob der Arbeitslose mal einen Beruf erlernt hat oder welchen Schulabschluss er machte. Das Magazin „stern“ schreibt, er habe eine Kochlehre abgebrochen und sei schon als Jugendlicher ein Fall für die Kinderpsychiatrie gewesen. Er ist ein angeblich ungewolltes Kind, entstanden aus einer Vergewaltigung. Sein Stiefvater war Alkoholiker und schlug ihn, die Mutter gilt als labil. Als Kind wuchs Christian L. zeitweise in Pflegefamilien und Heimen auf. Der 39-Jährige soll eine gewisse „manipulative Fähigkeit“ gehabt haben. Gleichwohl bezeichnet ihn seine Mutter als „Einzelgänger“. Auf seinem Computer habe er „pädophiles Zeugs gehabt“.
Gutachter bescheinigten Christian L. „hohe kriminelle Energie“ im Ausleben seiner Neigungen und eine „ängstlich-vermeidende, selbstunsichere Persönlichkeitsstruktur“. Ein Therapeut kam zu dem falschen Schluss, sein sexuelles Interesse gelte nur Mädchen und nicht Jungen – der Fall des neunjährigen Jungen widerlegt ihn auf schreckliche Weise.