Der Mann, der da auf der Anklagebank sitzt, wirkt irgendwie unscheinbar. Der beige Pullover und die Hose lassen das ohnehin blasse Gesicht noch ein wenig bleicher wirken. Seine wulstigen Finger spielen mit dem Kugelschreiber, während der Angeklagte mit grauem Haar und Spitzbart auf die Rückkehr des Richters wartet. Patrick G. wirkt älter, als er ist. Der 41-Jährige sitzt seit Mai 2019 in Untersuchungshaft. Er muss sich wegen des Vorwurfs von schwerem Missbrauch und Vergewaltigung mehrerer Jungen verantworten.

Beim Übernachten mehrfach missbraucht

Die Anklage wiegt schwer. 2012 lernte der Mann demnach über Besuche von Fußballspielen die Mutter eines Jungen kennen. Der damals Zehnjährige soll in den folgenden Jahren mehrfach in der Wohnung von Patrick G. übernachtet haben, wo es zu mindestens elf sexuellen Übergriffen gekommen sein soll. 2016 wurden kinder- und jugendpornografische Bilder sichergestellt.

Das könnte Sie auch interessieren

Als sein Fall nach langwierigen Ermittlungen 2019 endlich vor Gericht kam, meldeten sich weitere Opfer. Weitere drei Jungen sollen dem heute 41-Jährigen demnach zum Opfer gefallen sein. Die Fälle liegen teils 18 Jahre zurück. Es geht um Kinder im Alter von damals acht bis 13 Jahren und teils schwerem sexuellen Missbrauch. Der jüngste Fall reicht bis ins Frühjahr 2017 und betrifft einen damals Acht- bis Elfjährigen, den er über drei Jahre sexuell missbraucht haben soll. Noch im Mai vergangenen Jahres stellen die Ermittler Speichermedien mit mehr als 12 500 kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos sicher. Dann kommt der Mann in Untersuchungshaft.

An diesem kalten Januartag soll der Prozess nun endlich beginnen. Es wird ein schwieriger Prozess, sagt Staatsanwalt Daniel Fehrenbach dem SÜDKURIER. Er soll Recht behalten. Schon die Historie des Falls ist kompliziert, zieht sich über Jahre.

Daniel Fehrenbach über den Prozess Video: Mirjam Moll

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt

Der Verteidiger von Patrick G., Peter Ockenfels, stellt noch vor Beginn der Verhandlung mehrere Anträge. Wegen eines ausgewechselten Schöffen sei das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt. Die Verhandlung müsse deshalb ausgesetzt werden. Zuvor hat das Gericht seinen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt: Es stünden Vorwürfe „erheblicher Straftaten zum Nachteil von Kindern, die geeignet sind, den Rechtsfrieden zu stören“, im Raum, betonte der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau.

Die Details der Anklage sind schwer zu erfassen. Es geht im ersten Fall um den Vertrauensmissbrauch eines Jungen, der lange schwieg, weil Patrick G. ihm gedroht haben soll, dass sonst seiner Mutter etwas passiere. Erzwungene Befriedigungen mit der Hand, gegenseitiger Oralverkehr, Versuche von Analverkehr, die dem Kind größte Schmerzen bereiteten – im Schlafzimmer des Angeklagten, im Auto, während der Fahrt unter der Decke, oder während das Kind schlief. Er zeigte ihm pornografische Filme, die der Junge nachahmen sollte.

In den weiteren Fällen steht unter anderem der Verdacht im Raum, die sich offenbar nicht sicher nachweisen lassen: So hat sich eine damalige Freundin von Patrick G. getrennt, nachdem der Verdacht aufgekommen war, er habe versucht, ihren damals dreijährigen Sohn zum Oralverkehr zu animieren, indem er seinen Penis zuvor mit Nutella eingerieben haben soll.

Es geht um Nachbarsjungen, um Kinder aus der Umgebung, deren Vertrauen er über gemeinsames Spielen und Kinderfilme zu schauen erschlich. Bislang schweigt der Mann zu den Vorwürfen, sein Anwalt deutet aber an, dass G. sich vielleicht später äußert.

Der Angeklagte erzählt in badischem Dialekt freimütig von seinem Leben: Eine Ausbildung schloss er nicht ab, arbeitete als Maler, wurde arbeitslos. Sein Lebenslauf liefert keine Erklärung für das, was ihm vorgeworfen wird. Er hat selbst Kinder.