Das Coronavirus breitet sich weltweit aus. Italien ist abgeschottet. Österreich ruft den Notstand aus. Und Bayern macht die Läden dicht. Doch was ändert sich für die Menschen in Südbaden? Der SÜDKURIER hat bei der Bundespolizei nachgefragt. Die Grenzschützer sind dazu angehalten nicht notwendige Reisen in die Schweiz und aus der Schweiz nach Deutschland zu unterbinden.
„Wann es sich um eine notwendige Reise handelt, ist eine Einzelfallentscheidung“, sagt ein Bundespolizeisprecher. Heißt: Konkrete Kriterien gibt es nicht. Welche Personen an der Grenze aufgehalten werden, entscheiden die Sicherheitsbeamten nach bestem Wissen und Gewissen vor Ort.
Um kritische Auseinandersetzungen über Entscheidungen an der Grenze zu vermeiden, appelliert der Sprecher: „Wir sind hier und da kulant. Aber wir bitten die Menschen darum, nicht zu fahren, wenn es nicht sein muss.“
Werden deutsche Staatsbürger an der Grenze zur Heimat aufgehalten?
Die Bundespolizei gibt auf diese Frage Entwarnung: „Deutsche Staatsbürger haben immer das Recht nach Deutschland zurückzukommen“, sagt ein Sprecher. Allerdings: Wenn Krankheitssymptome festgestellt werden, die auf das Coronavirus hindeuten, könnte das Gesundheitsamt Quarantäne anordnen.
Was bedeuten Grenzschließungen für Pendler?
Die Bundespolizei schließt viele kleinere Grenzen zur Schweiz. Dadurch soll gesichert werden, dass genügend Personal an den größeren Übergängen verfügbar ist. Auswirkungen auf den Pendelverkehr haben diese Maßnahme nur bedingt. Aber: Pendler müssen bei Grenzkontrollen glaubhaft erklären, dass sie auch tatsächlich auf dem Weg zur Arbeit sind. Der einfachste Weg das nachzuweisen: „Man sollte immer seinen Arbeitsvertrag zur Hand haben. Alternativ kann der Arbeitgeber die Anstellung schriftlich versichern“, erklärt der Bundespolizeisprecher. Staus an der Grenze sind wahrscheinlich.
Gibt es Passierscheine?
Einen Passierschein gibt es aktuell noch nicht. Laut Bundespolizei arbeiten viele Regierungspräsidien gerade an einem einheitlichen Formular. Aus Behördenkreisen wurde der Passierschein dem SÜDKURIER vorab zugespielt. Dieser soll zeitnah im Auto mitgeführt werden und die Fahrt zum Arbeitgeber nachweisen.

Dürfen Familien und Freunde in der Schweiz besucht werden?
Ein Besuch von Freunden oder Familien in der Schweiz ist bei derzeitiger Ausnahmesituation laut Bundespolizei in der Regel kein Grund die Grenze zu überqueren. „Jeder muss hinterfragen, ob das gerade wirklich notwendig ist. Normalerweise ist das nicht der Fall. Es kann Einzelfälle geben, wo anders entschieden wird. Aber normalerweise geht das aktuell nicht“, sagt der Pressesprecher. Gleiches gilt für Besuche von Schweizern in Deutschland.
Dürfen Schweizer zum Einkaufen nach Deutschland und umgekehrt?
Auch Einkäufe in der Schweiz oder Besorgungen von Schweizern auf der deutschen Seite sind keine „triftigen Gründe“ die Grenze zu überqueren, gibt die Bundespolizei auf Nachfrage bekannt. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass der Ansturm auf Supermärkte noch größer wird und sich das Virus dadurch weiter ausbreitet.
Darf der Züricher Flughafen aus Deutschland angefahren werden?
„Wir sind in einer sehr dynamischen Lage. Das kann sich alles im Minutentakt ändern“, sagt der Sprecher der Bundespolizei. Die Einreise eines Deutschen sei gewährleistet. Bei Fahrten zum Flughafen nach Zürich sei das schon anders. „Ich muss Ihnen ehrlich sagen: ich kann Ihnen diese Frage aktuell nicht pauschal beantworten. Das ist eine Einzelfallentscheidung, die die Kollegen vor Ort treffen. Ich glaube, dass die meisten nicht hinfahren dürfen“, so der Pressesprecher. Generell solle jeder vor Reiseantritt prüfen, ob die Flüge überhaupt noch stattfinden.
Was ist mit grenzüberschreitendem Bahnverkehr?
Er läuft unverändert weiter, informierte die Deutsche Bahn am Montagvormittag in einer Pressemitteilung. Das gelte weiterhin, erklärte ein Bahnsprecher auf SÜDKURIER-Anfrage.
Ist die Lebensmittelversorgung gesichert?
Derzeit gibt es keine Probleme die Supermärkte mit Lebensmitteln zu beliefern, so der Deutsche Handelsverband. Die Warenabfertigung sei gewährleistet. Die Logistik sei nicht unterbrochen, weil die Waren auch grenzübergreifend transportiert werden dürfen. Der Handelsverband appelliert deshalb an die Vernunft der Verbraucher, nur so viel wie nötig einzukaufen. Hamsterkäufe seien nicht notwendig.