Die Autobahn 81 war lange Zeit bekannt dafür, dass man darauf zügig und auch sportlich von Süden nach Norden fahren konnte. Abgesehen von Baustellen waren Geschwindigkeitsbegrenzungen hier eher selten. Seit März diesen Jahres ist das anders. Auf einer Länge von 17 Kilometern müssen Autofahrer seither Tempo 130 einhalten. Und die Polizei hat ein strenges Auge darauf. So gab es in den zurückliegenden Monaten nach eigenen Angaben 100 Geschwindigkeitskontrollen, die teils mit Videofahrzeugen, teils auch durch stationäre Radaranlagen ausgeführt wurden.
380 Autofahrer müssen demnach mit einem Fahrverbot rechnen, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz dem SÜDKURIER mitteilte. Der schnellste war mit 231 Stundenkilometern unterwegs und damit mehr als 100 Stundenkilometer zu schnell. Ein Fahrverbot wird erteilt, wenn der Fahrer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mindestens 41 Stundenkilometer zu schnell war. Im Falle des Abschnitts auf der A81 heißt das: Wer mindestens 171 Stundenkilometer gefahren ist, hat den Führerschein für mindestens einen Monat weg – zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg.
184 Fahrverbote
Die Bilanz der Polizei in Konstanz spiegelt auch die Zahlen wider, die das Landesinnenministerium auf eine Anfrage der Grünen jetzt mitteilt. Darin war im Zeitraum der ersten sechs Monate noch von 5211 Geschwindigkeitsverstößen die Rede, die bei 67 Kontrollaktionen erfasst wurden. 184 Fahrverbote seien mit Stand Ende August ausgesprochen worden.

Die Landesregierung spricht von einem Erfolg. Das CDU-geführte Innenministerium wertet Tempo 130 in diesem Abschnitt als „wirksames Mittel, um illegale Autorennen“ zu verhindern, wie es in der Antwort auf die Anfrage des Grünen-Abgeordneten Hermann Katzenstein (Wahlkreis Sinsheim) heißt.
Die Grünen fühlen sich durch die Bilanz der ersten Monate bestätigt. Katzenstein erklärte gegenüber dieser Zeitung: „Das Tempolimit war notwendig und richtig. Zusammen mit der Informationskampagne des Verkehrsministeriums und der erhöhten Kontrolldichte der Polizei hat es dazu beigetragen, dass seit Einführung von Tempo 130 nur noch ein illegales Autorennen auf der A 81 bestätigt wurde.“
Immer wieder illegale Autorennen
Zuletzt hatte im September ein illegales Autorennen auf der A 81 von sich Reden gemacht. Die vier Fahrer im Alter zwischen 19 und 25 Jahren waren in ihren PS-starken Schlitten auf Höhe von Balingen gestoppt worden. Sie sollen aus dem Kanton Zürich stammen.
Ein Ermittlungsverfahren läuft. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte das Tempolimit zuletzt mit dem gehäuften Vorkommen von illegalen Autorennen auf diesem Abschnitt begründet. Seit 2014 war es hier zu 34 Fällen gekommen. Laut Ministerium sei die Zahl jedoch erheblich zurückgegangen.
Erstmals präsentiert das Innenministerium auch Unfallzahlen. Demnach gab es in diesem Jahr 31 geschwindigkeitsbedingte Unfälle zwischen Engen und Geisingen. Bereits vier mehr als 2017. Allerdings sei der Zeitraum der Betrachtung seit der Einführung des Tempolimits zu gering, so das Ministerium. Eine Bewertung sei daher „noch nicht möglich“.
Kampagne wird positiv bewertet
Von einer „Rennszene mit verfestigten Strukturen“ will das Innenministerium indessen nichts wissen. Dank massiver Kontrollen auch auf der A81 habe man hier erste Ansätze verhindern können. Im Ministerium verweist man ebenfalls auf die positive Wirkung der Kampagne, die Verkehrsminister Hermann unter anderem mit Spruchbändern auf Brücken gemacht hat.
Potenzielle Teilnehmer von Wettrennen würden dadurch abgeschreckt, die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden, wachse: „Dies steigert die Verkehrssicherheit“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.
Allerdings scheint die Raserszene für die Polizei noch in einigen Bereichen unbeleuchtet zu sein. Das Ministerium erklärt, man könne keine Aussagen darüber machen, in welcher Region Wettrennen stattfinden. Dies werde landesweit nicht erfasst. Für Hermann Katzenstein ist das unverständlich: „Ich bin überrascht, dass das Innenministerium keine landesweite Zahlen zu diesen gefährlichen Autorennen vorliegen hat. Ich werde auf eine Änderung drängen,“ erklärt der Abgeordnete.
Strafverschärfung
Was bislang nur eine Ordnungswidrigkeit war, ist jetzt eine Straftat. Dank des neuen Paragraf 315 Strafgesetzbuch können illegale Wettrennen auf der Straße seit dem 13. Oktober 2017 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Sofern die Tat zu Gefährdungen oder gar zu Schäden führt, drohen höhere Strafen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Ordnungswidrigkeit lediglich mit einer Geldbuße von 400 Euro sowie einem Monat Fahrverbot für den Teilnehmer und 500 Euro für den Veranstalter eines Autorennens fällig.