Im September wurde sie angekündigt und seitdem von Studenten sehnlichst erwartet: Die Einmalzahlung über 200 Euro vom Bund. Seit dem 15. März können nun alle Studierenden und Berufs- oder Fachschüler, die zum ersten Dezember vergangenen Jahres an einer Universität, Fachhochschule oder an einer Ausbildungsstätte eingeschrieben waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, das Geld beantragen. Für viele junge Menschen eine große Unterstützung, denn es muss nicht an den Bund zurückgezahlt werden. Der Antrag ist online hier möglich.

Schon bei der Ankündigung der Einmalzahlung für Studenten im vergangenen Jahr gab es scharfe Kritik: Die Summe wurde als zu niedrig angesehen, die Antragstellung als zu kompliziert, die Auszahlungen kämen zudem zu spät.

Aber nicht nur für Studenten, sondern auch für die verschiedenen Hochschulen stellt die Auszahlung der Gelder eine bürokratische Hürde dar – denn diese müssen ihren Studenten für die Antragsstellung einen Code zur Verfügung stellen, der von Ausbildungsstätte zu Ausbildungsstätte anders ist.

Vielen Universitäten, beispielsweise in Heidelberg oder Regensburg, war dies allerdings nicht rechtzeitig möglich. In den sozialen Netzwerken baten Studenten und Mitarbeiter um Verständnis und erklärten, dass selbst die Universitäten erst wenige Tage vor Beginn der Auszahlungen über das genaue Prozedere vom Bund informiert wurden.

Am Dienstag, fast eine Woche nach Auszahlungsstart gingen, bereits fast 1,2 Millionen Anträge bei der Verwaltung ein. Somit dürfte etwas mehr als ein Drittel aller Studierenden in Deutschland bereits die Einmalhilfe in Anspruch genommen haben. Nach eigenen Angaben zahlte der Bund bis dahin auch schon etwas mehr als 200 Millionen Euro an die Studierenden aus.

Wer die Einmalzahlung aufgrund technischer Schwierigkeiten oder bürokratischer Hürden bislang noch nicht beantragen konnte, hat jedoch keinen Grund zur Sorge – zumindest keine zeitlichen, denn die Antragstellung ist noch bis zum 30. September möglich.