Wäre die Stadt Konstanz ein Unternehmen, würde dem Versender eines Newsletters zum Thema Baugemeinschaften ein hohes Bußgeld drohen. Der Stadt dürfte es für die großflächige Verteilung von mehr als 350 E-Mails-Adressen allerdings nicht mehr als eine Rüge durch den Landesbeauftragten für Datenschutz kommen. Wir erklären wieso.