Das Landgericht Konstanz hat den wegen Mordes angeklagten Hassni H. zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, der Verurteilte habe es nicht darauf angelegt, den neuen Freund seiner Ex-Freundin zu töten. Vielmehr habe es sich um ein „fatales und nicht geplantes Zusammentreffen“ gehandelt. Das Tatmotiv sei Eifersucht gewesen, doch das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ sei nicht erfüllt. Nebenkläger Gerhard Zahner sprach von einem „nachvollziehbaren Urteil“. Auch Verteidiger Jürgen Derdus sagte, das Gericht liege mit dem Urteil richtig. Staatsanwältin Regina Weinacht wollte das Urteil nicht kommentieren. Der Verurteilte nahm das Urteil regungslos entgegen.