Betrug in 19 Fällen. Mit diesem Vorstrafenregister präsentierte sich die 58-jährige Angeklagte vor Gericht. Richterin Susanne Schröder verurteilte die Angeklagte, die dieses Mal durch Betrug in drei Fällen aufgefallen war, zu einer Freiheitsstrafe
Bad Säckingen
Eine 58-Jährige erhält auch beim 22. Betrugsfall noch eine Bewährungsstrafe
Die Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Säckingen nimmt Kleidungsstücke im Wert von 680 Euro mit und hat dann nicht genug Geld auf dem Konto für die Begleichung der Rechnung. Obwohl sie bereits in 19 Fällen einschlägig vorbestraft ist, erhält die 58-Jährige von Richterin Susanne Schröder eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten.