Die Gemeinde Sipplingen übt das vorzeitige Kündigungsrecht in Bezug auf den Stromkonzessionsvertrag mit der EnBW Energie Baden-Württemberg nicht aus. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Bereits im Februar hatte sich das Gremium mit diesem Thema
Sipplingen
Keine Kündigung
Gemeinde verzichtet auf vorzeitige Beendigung des Strom-Konzessionsvertrages mit der EnBW