Mieter müssen es akzeptieren, wenn eine Gastherme in der Wohnung platziert wird. Es gebe keinen Anspruch darauf, dass solche technischen Geräte im Keller untergebracht werden, erläutert der Deutsche Mieterbund in Berlin. Häufig seien sie an der Wand in Bad oder Küche montiert, wo sie nur wenig Platz wegnehmen. Mitunter wird die Gastherme aber auch in einem Abstellraum montiert. Lässt sich die Kammer dadurch nur teilweise nutzen, müssten Mieter das ebenfalls hinnehmen. Diese Einschränkung stelle keinen Mangel dar.