Fordert der Arbeitgeber von Bewerbern einen Gehaltswunsch anzugeben, sollten Jobsuchende dem Folge leisten. Auch wenn es vielen unangenehm ist - wer diese Forderung ignoriert, werde meist sofort aussortiert, warnt Sabine Neumaier aus Berlin. Deswegen sollte am Ende des Anschreibens der angestrebte Jahresverdienst stehen. Kann der Bewerber keine konkrete Zahl nennen, sollte er zumindest schreiben, dass er die Gehaltswünsche lieber in einem persönlichen Gespräch erörtern möchte.
Fehle dieser Hinweis, habe der Personaler sonst womöglich das Gefühl, der Jobsuchende habe den Wunsch überlesen und sei entsprechend wenig sorgfältig.