07.06.2013 | Hamburg (dpa/tmn)
P-Konto: Hohe Gebühren sind unzulässig
Mithilfe eines P-Kontos sollen Schuldner trotz Pfändung Zahlungen abwickeln und Geld abheben können. Dabei sind hohe Gebühren und Extraforderungen nicht erlaubt. Verlangt eine Bank sie trotzdem, sollten Verbraucher sich wehren.
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