Regionalsport Hochrhein Der Wortlaut:
24.06.2009
In Paragraf 4, Absatz 2.3 der Spielordnung des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) steht:
Bei Punktgleichheit werden die nachstehenden Kriterien . . . herangezogen:
- die nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
- Anzahl der erzielten Tore
- das Gesamtergebnis aus Hin-und Rückspielen im direkten Vergleich
- die Anzahl der auswärts erzielten Tore im direkten Vergleich
- die Anzahl aller auswärts erzielten Tore
- ist auch die Anzahl aller auswärts erzielten Tore gleich, wird die Platzierung durch Entscheidungsspiel(e) ermittelt

Alle Kommentare 