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Regionalsport Hochrhein Landgericht bestätigt Punktabzug

28.09.2009
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Das Landgericht Freiburg hat am Montag die Klagen des SV 08 Laufenburg und des FV Donaueschingen gegen die Punktabzüge durch den Südbadischen Fußballverband (SBFV) abgewiesen. Es sei bei dem Sportgerichtsverfahren nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen worden, so Pressesprecher Michael Schneider.

Fußball: (gru) Für Richter Hans-Peter Kuhn vom Landgericht Freiburg war schon bei der mündlichen Verhandlung im August klar, dass der Rechtsstreit zwischen dem Fußballverband und den beiden Vereinen nicht im Gerichtssaal zu klären sind. Entsprechend befasste er sich in erster Linie damit, ob in den Satzungen des Verbands gegen höherrangiges Recht verstoßen wird. „Weder in den Vorschriften des Verbands noch in der Sportgerichtssache selbst wurde dagegen verstoßen“, betont Richter Michael Schneider, Pressesprecher des Landgerichts Freiburg: „Die Satzungen und Ordnungen des Verbands sind von unserer Seite nicht zu beanstanden.“

Beim SV 08 Laufenburg wird die Abweisung der Klage mit Fassung aufgenommen: „Es überrascht uns nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung nicht“, so Vorsitzender Thomas Werne: „Ob wir in die nächste Instanz gehen, wird in den nächsten Tagen geklärt.“ Zunächst werde mit dem Anwaltsbüro Rauball (Dortmund) die Urteils-Begründung analysiert: „Danach wird der Vereinsvorstand das weitere Vorgehen entscheiden“, so Werne, der andeutet, dass er trotz des negativen Urteils noch Chancen sieht: „Letztlich kommt es doch immer darauf an, was für ein Richter so ein Verfahren leitet und wie er die Dinge sieht.“

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