Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und dem Deutschen Olympischen Sportbund DOSB gegen die Veröffentlichung olympischer Medaillenvorgaben verworfen. «Es besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch. Daher ist die Beschwerde unzulässig, und wir haben sie verworfen», sagte eine Sprecherin des Oberveraltungsgerichts der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte einen Bericht des Internetportals «Der Westen».
Die Vorgaben für künftige Olympische Spiele müssen demnach auch künftig veröffentlicht werden, falls sich Journalisten danach erkundigen. Vor den Sommerspielen in London hatten Journalisten vor dem Verwaltungsgericht Berlin das BMI verklagt, um Auskunft über Medaillenvorgaben für die deutschen Olympia-Starter zu erhalten. Am 31. Juli bekamen sie recht. Das Innenministerium weigerte sich dennoch, die Vorgaben zu nennen und legte Beschwerde ein. Erst nachdem das Gericht ein Zwangsgeld von 10 000 Euro festsetzte, veröffentlichte das Ministerium am 10. August - 16 Minuten vor Ablauf der Frist - am drittletzten Tag der Londoner Spiele die Vorgaben.
Kurz nach den Spielen legte Innenminister Friedrich eine weitere Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein, diesmal gemeinsam mit dem DOSB. Das Gericht beschloss nun, dass die Beschwerden verworfen werden und die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte vom Innenministerium und vom DOSB getragen werden müssen.
