Ein Urlaubssemester können Studenten auch noch nach Vorlesungsbeginn beantragen. In der Regel sind dafür vier Wochen nach Semesterstart Zeit, sagt Horst Henrici von der Technischen Universität Berlin. Der Vorteil der Beurlaubung ist, dass Studenten trotz der Auszeit in der Regelstudienzeit bleiben können. Denn die Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Braucht ein Hochschüler spontan Urlaub, weil er etwa einen kranken Angehörigen pflegen muss, sollte er deshalb einen Urlaubsantrag stellen.
Während der Auszeit bekommen Studenten allerdings kein Bafög. Auch das Kindergeld kann gestrichen werden. Gründe für ein Urlaubssemester können zum Beispiel eine Krankheit, eine Schwangerschaft, ein Auslandsstudium, ein Praktikum oder die Pflege von Angehörigen sein. Insgesamt dürfen meist höchstens vier Urlaubssemester genommen werden.
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