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Hannover/Wiesbaden (dpa/tmn)

Thailand-Urlaubern steht kein Schadenersatz zu

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Das Chaos am Flughafen von Bangkok dürfte etlichen Thailand-Reisenden die Urlaubslaune gründlich vermiest haben - Anspruch auf eine Entschädigung haben sie deshalb nicht unbedingt.

Tourist am Flughafen bei Pattaya
Warten auf die Ausreise - ein gestrandeter Tourist in Thailand. (Bild: dpa)

«Da ist für Pauschalurlauber generell eher wenig drin, weil es sich um höhere Gewalt handelte», sagte der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Ein Schadensersatz für mögliche Extrakosten für Hotel und Verpflegung während der Wartezeit lasse sich daher nicht geltend machen. Hier seien Pauschalreisende vielmehr auf die Kulanz der Veranstalter angewiesen.

Veranstalter hätten in Fällen wie in Bangkok das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, sagte der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden. Urlauber erhielten dann ihr Geld zurück - allerdings nur für die noch ausstehenden Leistungen. Wer also nach seinem Ferienaufenthalt in Thailand auf der Rückreise auf dem Flughafen gestrandet ist, bekommt nur den Rückflug erstattet, sofern dieser nicht mehr vom Veranstalter durchgeführt werden kann. Dann bleiben Urlauber aber auf den Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Wartezeit und den neu organisierten Rückflug sitzen.

Wurde der Vertrag dagegen nicht vom Veranstalter gekündigt, sondern weiter erfüllt, lasse sich der verschobene Rückflug als Mangel reklamieren. «Dann steht einem ein Preisnachlass in Höhe von einem Tagessatz des Reisepreises zu», erklärte Degott. Wer mehrere Tage auf dem Flughafen festsaß, kann entsprechend mehrere Tagessätze einfordern. Die Ansprüche müssen Urlauber innerhalb eines Monats nach geplantem Urlaubsende geltend machen.

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