Villingen-Schwenningen
Hier gilt das Verbot
Villingen-Schwenningen -
Das Verbot soll für das gesamte Gebiet der Stadt Villingen-Schwenningen einschließlich der Feldmarkung und des Waldes gelten. Insbesondere Straßen, öffentliche Plätze, Grün- und Erholungsanlagen, Gewässer und sonstige öffentliche Einrichtungen wären von dem Fütterverbot betroffen, das für Tauben, Wasservögel, Füchse Marder sowie für alle marderartigen Tiere wie beispielsweise Iltis, Wiesel, Otter und Dachs gelten soll.