Am Samstagabend beschwerten sich gegen 19 Uhr Anwohner über laute Musikbeschallung aus einem Hof in der Innenstadt von Schwenningen. Bei der Überprüfung trafen die Beamten des Polizeireviers an der Örtlichkeit eine Festgesellschaft an, die froh gelaunt eine Verlobung feierte. Allerdings hatten sie die Feier offensichtlich ohne die Nachbarn geplant und eine semiprofessionelle, sehr leistungsstarke Musikanlage, plus Sänger und Klarinettist aufgebaut, die sicher zur Beschallung eines größeren Festsaals, aber nicht eines Innenstadthofes geeignet war. Trotz des verständlichen Interesses der Festgesellschaft an einer dem Anlass entsprechenden musikalischer Unterhaltung musste das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft höher gewertet und der Betrieb der Musikanlage untersagt werden.
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