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Villingen-Schwenningen – Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am Wochenende auf dem Flohmarkt in der Messe Villingen-Schwenningen Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen festgestellt. Die Zöllner mischten sich unter die große Schar der Besucher, um nach verbotenen Waren Ausschau zu halten, denn nicht jedes Erbstück oder jeder Dachbodenfund darf auf einem Flohmarkt verkauft werden.

Dabei gilt es zum Beispiel, die Bestimmungen des Waffengesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu beachten. Gleich an mehreren Ständen stellten sie vorrangig Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen fest. Neben einer geschnitzten Skulptur aus Elfenbein fanden die Zöllner bei einem weiteren Standbetreiber ein Streichinstrument, dessen Klangkörper aus dem Panzer einer griechischen Landschildkröte gefertigt wurde. Gegen die Verkäufer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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