Villingen-Schwenningen Zollbeamte stellen erneut Elfenbein sicher
23.02.2011
Dabei gilt es zum Beispiel, die Bestimmungen des Waffengesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu beachten. Gleich an mehreren Ständen stellten sie vorrangig Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen fest. Neben einer geschnitzten Skulptur aus Elfenbein fanden die Zöllner bei einem weiteren Standbetreiber ein Streichinstrument, dessen Klangkörper aus dem Panzer einer griechischen Landschildkröte gefertigt wurde. Gegen die Verkäufer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
