Ein in der Doppelstadt lebender 28-jähriger türkischer Staatsangehöriger wird ausgewiesen: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Eilantrag des 28-Jährigen gegen seine Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt.
Der in Deutschland geborene und aufgewachsene Antragsteller hatte im September 2009 ein Video in seinen YouTube-Account eingestellt, in dem im Namen von al-Qaida Terroranschläge in Deutschland für den Fall angedroht wurden, dass bei der bevorstehenden Bundestagswahl eine den Bundeswehreinsatz in Afghanistan befürwortende Regierung gewählt werde.
Mit Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 12. November 2009 war er deshalb wegen Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.
Mit Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29. Mai 2012 wurde er ausgewiesen und ihm wurde die Abschiebung angedroht. Das Verwaltungsgericht hat den dagegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers im Wesentlichen mit folgender Begründung abgelehnt:
Die Kammer sei davon überzeugt, dass dem Antragsteller der Drohcharakter des Videos von Anfang an bekannt war und er mit dessen Einstellen auf seinem Account das Ziel von al-Qaida bewusst unterstützt hat, die Bevölkerung in Deutschland zu verunsichern und Einfluss auf den Ausgang der Bundestagswahlen zu nehmen.
Sein Verhalten stelle auch eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, die die Prognose weiterer schwerer Störungen rechtfertige. Denn er habe nach seiner Entlassung aus der Haft ab Herbst 2010 erneut Videos in seinen YouTube-Account eingestellt.
Diese hätten zwar nicht das gleiche Bedrohungspotential gehabt wie das Video von al-Qaida. Sie belegten aber, dass von einem Gesinnungswandel nicht gesprochen werden könne. Zum Teil seien die Videos auch als Kundgebung von Sympathie mit den Zielen von al-Qaida anzusehen.
In drei Videos sei zur (finanziellen) Unterstützung der Ehefrau des Anführers der islamistischen „Sauerland-Gruppe“ aufgerufen worden, die wegen ihrer Unterstützung von al-Qaida und anderen Terrororganisationen im März 2011 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden sei.
In einem Video sei Osama bin Laden als Märtyrer bezeichnet worden. Zu Beginn des Jahres 2011 habe der Antragsteller Videos eingestellt, in denen jeweils zum bewaffneten Kampf aufgerufen worden sei.
Dies mache deutlich, dass sich seine bereits 2009 offenbarte Einstellung zum Dschihad nicht gewandelt habe. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
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